Dauerbrenner KDD

10.06.2016

Wenn das Totsparen endet, kann das Gestalten wieder beginnen. Innenminister Studt verkündete für die Landespolizei statt der Umsetzung des Sparprogramms eine Stellenmehrung von 500 PVB. Diese Chance muss die Landespolizei auch dazu nutzen, die kriminalpolizeiliche Fachlichkeit außerhalb der Bürozeiten landesweit endlich professionell und arbeitszeitlich rechtskonform aufzustellen.
Dauerbrenner KDD
Der BDK fordert rechtskonforme Arbeitszeitgestaltung!

Wo wir stehen:

Laut BVerwG (Az. 2 C 90/07) darf Rufbereitschaft nur angeordnet werden, wenn typischerweise nicht mit nennenswerten Einsätzen zu rechnen ist.

In IZ, NMS und SE wird durch die BvD-Verfügungen noch BvD in Rufbereitschaft (15%) angeordnet. Dort sind die Einsatzwahrscheinlichkeiten für den BvD durch Zusammenlegung von Zuständigkeitsbereichen aber weiter gestiegen, so dass sie nach unseren Informationen zumeist deutlich über 50% liegen. BvD-Verfügungen, die hier Rufbereitschaft anordnen, sind somit offenbar rechtswidrig.

Bei einer BDK-Aktion im vergangenen Herbst wurden einige Direktionsleiter auf dieMissstände im Zusammenhang mit dem BvD hingewiesen. So konnten interessanteGesprächsfäden zum Thema „KDD“ aufgenommen werden, die einerseits zu einem Antrag der Polizeidirektion Itzehoe beim LPA auf Einrichtung einer landesweitenArbeitsgruppe und andererseits in der Polizeidirektion Neumünster unter Einbindung desörtlichen BDK in eine noch andauernde, konstruktive Befassung mit dem kriminalpolizeilichenBereitschaftsdienst führten.

Nachdem die landesweite Einführung von „KDDs“ auf dem Landesdelegiertentag in Altenholz zum BDK-Kernthema bestimmt wurde, konnte im Februar eine Delegation des BDK-Landesvorstandes unsere Argumente dem Innenminister Studt persönlich vortragen.

Die Polizeiführung des Landes lehnte den Antrag der Polizeidirektion Itzehoe vorerst ab.

Es sollen keine neuen Personalsockel für KDDs geschaffen werden. Es gebe derzeit keinenHandlungsbedarf auf Landesebene, das Problem in einen Themenspeicher für spätergeparkt, aber regionalen Lösungen stünde aber nichts entgegen.

Wir sagen:

Die AG Stellenverteilung hatte zum Ziel, den Mangel gerecht im Lande zu verteilen.

Jetzt aber haben wir wieder Gestaltungsspielräume. Wir brauchen nachhaltige Personalzuweisungen für Aufbau und Einrichtung weiterer „KDDs“ sowie für die rechtskonforme Arbeitszeitgestaltung der Kolleginnen und Kollegen.

Sinnvoll könnte z.B. die Einrichtung zwei weiterer „KDDs“ im Lande sein. Dazu bedarf es aber einer landesweiten Betrachtung, um Zuschnitte und Auslastung zu optimieren.

Der BDK ist der Überzeugung, dass der klassische BvD nicht mehr zeitgemäß ist. Lange Reaktionszeiten vom Wohnort aus und Fachkompetenz am Tatort nach dem Zufallsprinzip können keine professionelle Lösung sein.

Daher:

  • frühzeitig Gestaltungschancen nutzen und vorbereiten, um professioneller, mitarbeiterfreundlicher und gerechter zu werden
  • gehören „KDDlandesweit auf die Tagesordnung und nicht in den Themenspeicher
  • werden wir die Gespräche mit der Politik intensivieren
  • streben wir geeignete Musterklagen für betroffene BDK-Mitglieder an.

 

Wer weitere Fragen zur Thematik hat, kann sich gern über die Regionalsprecher oder per Mail (lv.schleswigholstein@bdk.de) an uns wenden.

Wir bleiben dran!

Henrik Reershemius & Morton Crossley

 

Der Landesvorstand