Dauerhafte Aussetzung der Stellenbesetzungssperre im Tarifbereich der Polizei

21.11.2021

Pressemitteilung des Innenministeriums vom 19.11.2021 zur Beschlussfassungen des Finanzausschusses.
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Innenminister Thomas Strobl (CDU) wird in der Pressemitteilung wie folgt zitiert: „Trotz der immer noch angespannten Haushaltslage ist es uns nun darüber hinaus außerdem gelungen, die Stellenbesetzungssperre im Tarifbereich der Polizei dauerhaft auszusetzen. Das war mir ein ganz besonderes Anliegen, weil damit eine klare Botschaft verbunden ist: Die Tarifbeschäftigten leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur erfolgreichen Polizeiarbeit in unserem Land – und damit auch für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger! Die Polizistinnen und Polizisten können sich dank dieser dauerhaften Verstärkung ihren eigentlichen Vollzugsaufgaben nachhaltig widmen.“

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Unsere BDK-Tarifsprecherin Dominique Möbius kommentiert die aktuellen Entwicklungen wie folgt: „Seit Jahren wird im Tarifbereich trotz stetig steigender Arbeitsbelastung gespart, den Beschäftigten wurde durch solch eine Sperre suggeriert, dass sie verzichtbar sind. Die Realität sah anders aus. Fachwissen von Rentner:innen ging durch fehlende Überlappungszeiten verloren und die Arbeit wurde auf die restlichen Mitarbeiter:innen aufgeteilt, deshalb freue mich sehr über die dauerhafte Aussetzung der Wiederbesetzungssperre. Diese Entscheidung ist längst überfällig und gibt uns Beschäftigten ein deutliches Signal der Wertschätzung.“

Im Koalitionsvertrag haben Bündnis 90/Die Grünen BW und die CDU BW vereinbart: „Die Stellungsbesetzungssperre im Tarifbereich werden wir dauerhaft abschaffen.“

Etwas skeptisch macht uns noch die von Innenminister Strobl gewählte Formulierung der „dauerhaften Aussetzung“, lieber wäre uns die eindeutigere Formulierung aus dem Koalitionsvertrag der „dauerhaften Abschaffung“ gewesen, wir sind aber positiv gestimmt und danken dem Innenminister für dieses wichtige Ergebnis.

Hintergrund: Die Regelungen der Stellenbesetzungssperre gehen auf die „Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zum Vollzug der Stellenbesetzungs- und Beförderungssperre (VwV-Besetzungs- und Beförderungssperre)“ zurück. Die Regelungen für die Polizei wurden im Bereich des Tarifs in den vergangenen Jahren jeweils kurz vor knapp zum Jahresende um ein weiteres Jahr ausgesetzt, noch liegt uns keine weitere Schriftlage neben der Pressemitteilung vor – wir gehen aber davon aus, dass die jetzige Aussetzung unbefristet ist.