Der Anschiss lauert überall - Wenn Pflichttreue und Überlastung zum Strafvorwurf werden

09.04.2026

Was passieren kann, wenn Verfahren zu lange unbearbeitet liegen bleiben, zeigen zwei Beispiele, bei denen sich Kollegen dem Vorwurf der Strafvereitelung ausgesetzt sahen. Ein Weckruf - für uns alle!

Seit Jahren ist die teilweise extrem hohe Verfahrensbelastung, insbesondere in den KKI und im KK Zentrab ein Thema, auf das wir immer wieder hingewiesen haben. Geändert hat sich indes wenig. Es ist eben, wie es ist und vor allem ist es nicht zu ändern. So zumindest die landläufige Meinung, auch von Führungskräften.

Was aber passieren kann, wenn man die Arbeit nicht schafft, Verfahren liegen bleiben und sich niemand darum kümmert, zeigte sich kürzlich in unserem Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern. Ein Kollege wurde wegen Strafvereitelung im Amt in vier Fällen zu einer Geldstrafe von 10 500 € verurteilt. In 48 weiteren Fällen wurde er freigesprochen. Besagte vier Fällen waren schlichtweg liegengeblieben.

Die Gründe: Überlastung und die Übertragung weiterer Zusatzaufgaben. Hört man sich im Nachbarland um, so sind dort insbesondere in den KKI Dienststellen Verfahrenszahlen zwischen 150 bis 200 Verfahren pro Sachbearbeiter keine Seltenheit. Zahlen, die auch im Land Brandenburg nicht unüblich sind.

Wo war die Fachaufsicht?
Das Urteil gegen den Kollegen mag juristisch begründet sein – doch es wirft die unbequeme Frage auf, warum der einzelne Beamte zum Sündenbock für ein strukturelles Organisationsversagen gemacht wird? Was ist mit den Führungskräften? Haben diese neben der Personal- nicht auch die Fachaufsicht? Sind sie es nicht, denen auffallen müsste, wenn Verfahren zu lange nicht bearbeitet wurden oder Mitarbeiter zu stark belastet sind?  Und sind sie es nicht, die eingreifen müssten wenn derartige Probleme bekannt werden?

Nun mag man sagen, dass dieser Fall ein Einzelfall ist, aber das ist er eben nicht. In einem anderen Bundeland fiel im Frühjahr 2023 ein erfahrener Sachbearbeiter im Bereich schwerer Sexualdelikte nach einem Verkehrsunfall monatelang aus. In seinem Büro entdeckte man rund 30 Ermittlungs­vorgänge, die teilweise seit Jahren unbearbeitet schienen. Schnell geriet der Beamte selbst ins Visier der internen Ermittlungen. Der Verdacht der Strafvereitelung im Amt wurde laut. Es folgte ein zweijähriges, psychisch hochbelastendes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung, das erst im Juni 2025 eingestellt wurde. Solche Verfahren zerstören Karrieren und Menschen – oft nur, weil das System die Last nicht mehr trägt.

Die Überlastungsanzeige: Schutzschild statt Schwächegeständnis
Wir wissen: Wer eine Überlastungsanzeige schreibt, erfährt in der Regel Kritik und Ablehnung von Vorgesetzten. Oftmals wird den Kollegen dann mangelnde Belastbarkeit oder fehlende Struktur unterstellt, weshalb aus Angst vor Repressionen eher selten bis nie zu diesem Instrument gegriffen wird. Das ist falsch und risikoreich, wie sich in den vorliegenden Fällen zeigt. 

Ein Weckruf für uns alle
Für die Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei muss dieses Urteil ein Weckruf sein. Ein Weckruf, Überlastungen nicht nur zu registrieren, sondern auch wirklich zu melden - denn Überlastung ist nicht individuell, sie ist strukturell. Und sie wird, wenn wir nicht gegensteuern, zum Risiko für die Falschen.

Weil:

  • Jeder von uns in Situationen geraten kann, in denen Überlastung zur Fehlerquelle wird.
  • Führungskräfte die Pflicht haben, realistische Arbeitsbedingungen zu schaffen und Überlastungsanzeigen ernst zu nehmen.
  • Die Organisation Strukturen braucht, die verhindern, dass engagierte Kolleginnen und Kollegen plötzlich zu Beschuldigten werden und
  • wir als Team füreinander einstehen müssen – lange bevor ein solcher Fall entsteht.

Der Pflichtverteidiger eines betroffenen Kollegen hat sich gezielt an unsere Verbandszeitschrift „DER KRIMINALIST“ gewandt. Sein Gastbeitrag ist eine dringende Warnung an uns alle. „Der Anschiss lauert überall“ – unter diesem Titel ist in der aktuellen Ausgabe zu lesen, warum Pflichttreue im Ernstfall nicht vor dem Strafvorwurf schützt und warum wir als Team füreinander da sein müssen.


Der Beitrag von Rechtswalt Mario H. Seydel ist an dieser Stelle in der Ausgabe 3/4 2026 unserer Verbandszeitschrift DER KRMINALIST nachzulesen.

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Brandenburg
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