Der BDK fordert eine nachvollziehbare, faire und tarifgerechte Eingruppierung
05.06.2025

Der BDK setzt sich nachdrücklich für die Tarifbeschäftigten innerhalb der Kriminalpolizei ein. Dabei fordern wir eine nachvollziehbare, faire und tarifgerechte Eingruppierung, die die tatsächlichen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten widerspiegelt. Zudem fordern wir eine stufengleiche Höhergruppierung im Rahmen des TV-L, um die Zuordnung zu einer höherwertigen Entgeltgruppe angemessen abzubilden. Schließlich appellieren wir an die Verantwortlichen, die Beschäftigten bei der Kriminalpolizei als eigene Beschäftigungsgruppe in der Entgeltordnung des TV-L aufzunehmen, um den besonderen Anforderungen ihrer Tätigkeiten gerecht zu werden.
Die Arbeit unserer Angestellten bei der Kriminalpolizei ist enorm wichtig und verlangt fundiertes Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein. Nach genauer Analyse und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage sowie tariflicher Bestimmungen zeigt sich, dass die Aufgaben dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich einer höherwertigen Tätigkeit im Sinne des Tarifvertrags der Länder (TV-L) entsprechen.
1. Verständliche, faire und tarifkonforme Einstufung
Die Aufgaben der Angestellten bei der Kriminalpolizei erfüllen die Kriterien der Entgeltgruppe 9a des TV-L. Diese Gehaltsgruppe ist für Aufgaben gedacht, die umfangreiche Fachkenntnisse, eine abgeschlossene Ausbildung sowie selbstständiges Arbeiten erfordern. Die Aufgaben der Angestellten bei der Kriminalpolizei umfassen spezialisierte Tätigkeiten, die eine hohe fachliche Kompetenz voraussetzen, etwa die Bearbeitung komplexer individueller Aufgaben, die Anwendung technischer und verwaltungstechnischer Normen sowie die eigenständige Organisation und Koordination von den vorgegebenen Arbeitsvorgängen.
Die bisherige Praxis belegt, dass die Aufgaben dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon seit geraumer Zeit den Anforderungen der Entgeltgruppe 9a genügen. Eine tarifgerechte Einstufung ist somit verständlich und fair, da sie die tatsächliche Arbeitsbelastung und die notwendigen Qualifikationen berücksichtigt.
2. Stufengleiche Höhergruppierung im Bereich des TV-L
Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) (Aktenzeichen 4 AZR 195/20 und 4 AZR 196/20) sowie die Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht im Januar 2023 unterstreichen die Notwendigkeit, den gesamten Arbeitsvorgang bei der Einstufung zu berücksichtigen. Das BAG hat verdeutlicht, dass die Einstufung auf der Gesamtheit eines Arbeitsvorgangs beruht, der die Grundlage für die tarifliche Bewertung bildet. Diese Rechtsprechung untermauert die Argumentation, dass die Aufgaben bei der Kriminalpolizei, die komplexe und eigenverantwortliche Arbeitsvorgänge beinhalten, einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden sollten. Diese höchstrichterliche Rechtsprechung wird in unseren Dienststellen noch nicht berücksichtigt, unter anderem mit Hinweis auf nicht zur Verfügung stehende höherwertige Stellen. Das kann aber kein Kriterium sein!
Eine stufengleiche Höhergruppierung innerhalb des TV-L ist zudem gerechtfertigt, um den tatsächlichen Anforderungen und Verantwortlichkeiten der Angestellten bei der Kriminalpolizei Rechnung zu tragen. Dies würde eine angemessene Anerkennung ihrer Qualifikationen und Tätigkeiten gewährleisten. Die stufengleiche Höhergruppierung ist bereits seit vielen Jahren für Bund und Kommunen realisiert – allein die Länder im Geltungsbereich des TV-L verweigern sich.
3. Aufnahme der Mitarbeiter in eine bestimmte Berufsgruppe in der Entgeltordnung
Um den Besonderheiten der Arbeit bei der Kriminalpolizei gerecht zu werden, ist es sinnvoll, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Entgeltordnung des TV-L (bzw. auf Bundesebene natürlich auch des TVöD) als eine spezielle Berufsgruppe zu verankern. Diese würde die besonderen Anforderungen, die mit kriminalpolizeilichen Aufgaben verbunden sind, widerspiegeln und eine den Aufgaben entsprechende Bezahlung sowie Karrieremöglichkeiten sicherstellen.
Eine solche Regelung würde nicht nur die tarifliche Anerkennung der hohen Qualifikation und Verantwortung der Angestellten bei der Kriminalpolizei gewährleisten, sondern auch die Attraktivität des Berufsstandes steigern und die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern.
BDK bewegt. Der Kripo deine Stimmen geben.
Frank Braun
Landesgeschäftsführer BDK BW