Der BDK fordert: „Zehn Tage bezahlter Vaterschaftsurlaub"
14.10.2025

Das Verwaltungsgericht Köln hat bestätigt: Bundesbeamte haben unmittelbar aus EU-Recht Anspruch auf zehn Tage bezahlten "Vaterschaftsurlaub" nach Geburt eines Kindes. Die EU-Richtlinie (RL 2019/1158) wurde von Deutschland bislang nicht umgesetzt und auch wir in Bayern sind betroffen!
Wir fordern eine eindeutige und zügige Umsetzung der Regelungen zum Vaterschaftsurlaub in Bayern. Junge Familien brauchen Verlässlichkeit und faire Chancen, Familie und Beruf zu verbinden, selbstverständlich auch in der Kriminalpolizei!
BDK Landesverband Bayern fordert die Verantwortlichen auf:
Schluss mit Verzögerungen bei der Umsetzung von EU- Recht:
Vaterschaftsurlaub jetzt gesetzlich verankern und rückwirkend allen Anspruchsberechtigten gewähren!
Gemeinsam stark für familienfreundliche Arbeitsbedingungen - BDK