Der BDK gratuliert allen zur Beförderung - Aber was kommt danach?

03.06.2014

Nun ist es endlich soweit, mit den Beförderungen nach A 11 ist der entsprechende Erlass vollständig umgesetzt und die Höchstgrenze der A 11er in der Landespolizei erreicht und zum 01.06.2014 umgesetzt. Damit sind 1,5 Jahre Stillstand bei den Beförderungen nach A 11 beendet und die Vorgaben des alten und neuen A- A 11 Erlass endlich umgesetzt (max. 3100 A 11er). Im Übrigen hat die Landespolizei das Hebungsprogram wieder mal zum Teil selbst bezahlt.
Der BDK gratuliert allen zur Beförderung -  Aber was kommt danach?

Die Wartezeiten für eine Beförderung nach A 10 sind nach wie vor nicht mehr erträglich und haben mit sozialer Gerechtigkeit auch im Hinblick auf die Wertschätzung polizeilicher Tätigkeiten gar nichts mehr zu tun!

Dabei fällt auf, dass die Hofberichterstattung der Regierungsgewerkschaft die Probleme der Landespolizei verschleiern soll.

Den Personalräten liegt ein Schreiben des Niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport Boris Pistorius vom 02.04.2014 vor. Die Aussichten für die Landespolizei werden dort klar und deutlich, und damit entgegen mancher Veröffentlichungen, nicht rosig geschildert. Bei Fragen möge man sich an die örtlichen Personalratsvorsitzenden halten.

Ob dann immer noch tolle Gespräche in super Atmosphäre geführt werden?

Was fehlt sind:

  • klare Aussagen der Politik über A11 hinausgehenden Hebungen
  • was kommt eigentlich nach dem 01.06. 2014?
  • verbesserte Aufstiegsmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte aus den Niedriglohngruppen
  • Wiedereinführung der Pensionswirksamkeit der Polizeizulage
  • Wiedereinführung der Freien Heilfürsorge (andere Länder steigen wieder ein, siehe aktuell Hamburg hier gelang unter Federführung des BDK der Wiedereinstieg)
  • Abschaffung der pauschalen monatlichen Eigenbeteiligung an der sog „Freien Heilfürsorge“
  • Wiedereinstieg in die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • 100%-tige Umsetzung der bundesweiten Tarifeinigung auch in 2014 (wir wollen jetzt die vereinbarten 2,95 % zum 01.01.2014 – der BDK bereitet eine Musterklagevereinbarung vor)
  • dringende Verjüngung der ZKD/ KED
  • Konzepte zum Spartenwechsel zur Wasserschutz- und Kriminalpolizei
  • Aufhebung der beiden landesweiten Beförderungstermine 01.06. und 01.12.


Die angeblich nun wieder herrschende gute Gesprächsatmosphäre und Stimmung hilft vielleicht den Funktionären auf der Suche nach Beschäftigung aber nicht den andern 99% der niedersächsischen Landespolizeiangehörigen und deren Familien.

Wir kümmern uns und bleiben am Ball und orientieren uns an den Ergebnissen. 

Der geschäftsführende Landesvorstand

 

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