Der BDK ist Teil der neuen Hessischen Allianz für eine gerechte Besoldung
22.10.2026
Darum geht es:
Die Besoldung in Hessen entspricht mindestens seit dem Jahr 2013 nicht den Anforderungen des Grundgesetzes. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 30. November 2021 die andauernde verfassungswidrige Unteralimentation festgestellt und gleichzeitig den Vorgang zur endgültigen Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Bis heute wurde dazu aber noch keine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht getroffen.
Das am 3. September 2026 beschlossene Besoldungs- und Versorgungs-anpassungsgesetz 2026/2027 stieß bereits bei Anhörungen im Landtag auf massive verfassungsrechtliche Bedenken – allen voran die Einberechnung eines fiktiven Partnereinkommen. Dennoch wurde der Gesetzesentwurf mit der Mehrheit der Landesregierung unverändert verabschiedet.
Was wir fordern:
Eine verfassungskonforme Alimentation ist kein Zugeständnis des Dienstherrn, sondern ein Grundrecht. Wir werden als BDK Hessen als Teil der Allianz gemeinsam mit den beiden anderen Polizeigewerkschaften geschlossen auftreten und eure Rechte als Mitglieder vertreten!
Wir fordern vom Land Hessen echte Rechtssicherheit, faire Nachzahlungen für die Vergangenheit und tragfähige Musterverfahren statt unnötiger Bürokratie!
Wie geht es weiter:
Wir werden unseren Mitgliedern zum Jahresende Widerspruchsschreiben zur Verfügung stellen, die sie ausfüllen und entsprechend beim Dienstherren einreichen müssen.
Wir halten unsere Mitglieder über die weiteren Schritte und den Dialog mit der Landesregierung auf dem Laufenden.