Der BDK NRW hält das „Besoldungsanpassungsgesetz 2015/2016“ für unverändert rechtswidrig

11.12.2015

Anlässlich der Beratungen des Landtags zum „Besoldungsanpassungsgesetz 2015/2016“ (LT-Drucksache 16/9807 vom 23.09.2015) hat der BDK Landesverband NRW die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen, Frau Carina Gödecke, angeschrieben und eine Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf abgegeben.
Der BDK NRW hält das „Besoldungsanpassungsgesetz 2015/2016“ für unverändert rechtswidrig
Foto: Uschi Dreiucker / pixelio.de

Der BDK NRW hält das „Besoldungsanpassungsgesetz 2015/2016“ für unverändert rechtswidrig.

„Die Bezüge der Beamten/innen bleiben auch für 2015/2016 aufgrund der zeitlichen Verzögerung wieder in der Fortentwicklung hinter der Entwicklung der Tarifentgelte zurück.“, erläutert Sebastian Fiedler die Kritik des BDK.

Bereits seit Jahren bleibt die Entwicklung der Beamtenbezüge hinter der Entwicklung der Vergütung der Angestellten des öffentlichen Dienstes zurück. Durch Konsolidierungsmaßnahmen für den Landeshaushalt wurden von den Angehörigen des öffentlichen Dienstes zahlreiche und umfangreiche Opfer abverlangt. So sind die Sonderzahlungen seit 2003 in zwei Schritten zusammengestrichen worden: Das Weihnachtsgeld wurde von ursprünglich 84,2 Prozent des Gehalts auf zunächst 50 und dann auf 30 Prozent gekürzt, das Urlaubsgeld fiel ganz weg. Dazu wurden Arbeitszeiten ohne finanziellen Ausgleich verlängert. Die Sterbegeldhilfe fiel weg, es wurden Selbstbeteiligungen für Arzneimittel- und Arztkosten eingeführt, Jubiläumsgelder und Zulagen wurden gestrichen.

Die nunmehr erneute Abkoppelung der Beamtenbesoldung von der allgemeinen Einkommensentwicklung durch zeitlich verzögerte Übernahme des Tarifabschlusses ist nicht gerechtfertigt und wird im Gesetzentwurf auch nicht begründet.

Somit werden aus Sicht des BDK die Prüfkriterien des BVerfG für die Feststellung einer unangemessenen Unteralimentation fehlerhaft und nicht sachgerecht angewandt.

„Die Bemühungen der Landesregierung, an der Besoldung bis an die Untergrenze des verfassungsmäßig noch Erlaubten zu sparen, wird den Erfordernissen einer amtsangemessenen Besoldung im Hinblick auf Leistungsbereitschaft, Anerkennung, Nachwuchsgewinnung und der Gewährleistung auch zukünftiger Leistungsfähigkeit der (Polizei-) Behörden, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheits- und Kriminalitätslage nicht gerecht.“, erklärt Sebastian Fiedler in der Stellungnahme.

Besonders überraschend fiel die Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei NRW aus, die in Ihrer schriftlichen Stellungnahme ausführt, dass sie in den Gesprächen mit der Landesregierung dem vorliegenden Besoldungsergebnis zugestimmt hat, obgleich sie NICHT der Auffassung ist, dass damit eine amtsangemessene Besoldung der Beamtinnen und Beamten in NRW sichergestellt ist. Hierüber sei auch nicht gesprochen worden. Angesichts dessen, dass der Landesvorsitzende der GdP damit einem Besoldungskompromiss zugestimmt hat, den er offensichtlich für verfassungswidrig hält, ist die bereits zum zweiten Mal unterzeichnete schriftliche Erklärung, den GdP-Mitgliedern Rechtsschutz gegen dieses Gesetz zu verwehren, ein bemerkenswerter und ein sicher einmaliger Vorgang.

Stellungnahme des BDK zum Besoldungsanpassungsgesetz 2015/2016
Stellungnahme der GdP zum Besoldungsanpassungsgesetz 2015/2016
Gesprächsergebnis zwischen Landesregierung und Gewerkschaften/Verbänden zur Übertragung des Tarifabschlusses 2013/2014 auf die Beamtenbesoldung
Gesprächsergebnis zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften/Verbänden zur Besoldungserhöhung 2015/2016 und 2017