Der Griff in die Pensionskasse – Haushaltsentwurf 2027

08.10.2026

Ein Sündenfall.

Kommentar

„Der Ministerrat hat den Entwurf für den Landeshaushalt 2027 verabschiedet.“, das ist der Anfang der erfreulichen Pressemitteilung vom 6. Oktober 2026. Weiter unten findet sich dann dieser Absatz, der aufhorchen lässt:

„Daneben greift das Land auf Mittel zurück, die in der mittelfristigen Finanzplanung noch zur finanziellen Vorsorge eingeplant waren. Die geplanten Zuführungen zur Haushaltsrücklage und zum Versorgungsfonds werden gegenüber der bisherigen Finanzplanung um knapp 1,4 Milliarden Euro reduziert. Außerdem sollen 200 Millionen Euro an Zins- und Dividendenerträgen aus dem Pensionsvermögen verwendet werden.“

Es ist also wahr, was sich angedeutet hat. Zur Finanzierung von Lücken im Haushalt greift zunächst das federführende grüne Finanzministerium unter Dr. Bayaz und schließlich der grün-schwarze Ministerrat, die Landesregierung, in den Pensionstopf der Beamtinnen und Beamte. Über Jahre hinweg wurden Abschläge von 0,2 % auf die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenschaft hingenommen – um den seinerzeit arg gebeutelten Pensionstopf wieder zu füllen. Von notwendigen Sonderopfern war die Rede – obwohl im System der Pension der Arbeitgeber die Rücklagen bilden muss.

Für neue Beamtinnen und Beamte muss zudem eine Rücklage angelegt werden. Solche Zuführungen, die jetzt „reduziert“ werden (ein schönes Wort für „nicht gezahlt“). Außerdem werden die Erträge entnommen – aber gerade die sind ja eingeplant gewesen, um später die Pensionen gut bezahlen zu können. Man kann also sogar von einem doppelten Sündenfall sprechen. Bereits im Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 gab es Hinweise auf Veränderungen – damals wurde ausgeführt, dass die halbjährliche Pro-Kopf-Zuführung nicht mehr erforderlich ist – in der Begründung stand weiter: „Die thesaurierenden Erträge sowie jährliche pauschale Zuführungen gewährleisten einen weiteren Vermögensaufbau. Mit diesem Vorgehen wird weiterhin die nachhaltige Finanzierung künftiger Versorgungslasten sichergestellt, (…)“.

Es wird der Tag kommen, an dem festgestellt wird, dass es doch nicht reicht. Was passiert dann? Am Ende geht der Bierdeckel wieder an die Beamtinnen und Beamten, die ihn dann bezahlen dürfen – vielleicht erneut mit einer Kürzung in der Besoldung? Das Bundesverfassungsgericht hat es zuletzt ja nochmals deutlich gesagt – das was Bund und Länder im Bereich der Beamtenbesoldung die letzten Jahre fabriziert haben, war vielerorten schlicht und ergreifend rechtswidrig und muss geheilt werden – möglicherweise auch in Baden-Württemberg, denn hier werden aktuell seltsame Berechnungen vorgenommen, fiktive Haushaltseinkommen hinzuaddiert, um am Ende nicht handeln zu müssen – also zwingt uns der Dienstherr einmal mehr in Widersprüche und am Ende gar in Gerichtverfahren mit dem Land. Sonntagsreden auf der einen Seite – der Griff in die Pensionskasse auf der anderen. Bravo!

Nächster Trick mit Verzerrspiegeln: Der Haushalt muss ja vom Haushaltsgesetzgeber verabschiedet werden – und nicht von der Landesregierung, Das stimmt, aber ist wirklich denkbar, dass die Abgeordneten der Grünen und der CDU gegen den eigenen Regierungsentwurf im Landtag stimmen, wohl kaum. Damit ist die Sache wohl durch.

Ach ja und wenn wir bereits bei Tricksereien sind – „650 Stellen für die Polizei“ – vielleicht wäre es gut zu sagen, dass die meisten dieser Stellen für die Übernahme unserer Auszubildenden gebraucht werden – denn was für einen Sinn würde es ergeben, wenn wir bspw. unsere Nachwuchskräfte für die Kriminalpolizei 3 Jahre und 9 Monate studieren lassen und dann am Ende keine Stelle für sie haben.

 

Steffen Mayer, Landesvorsitzender

 

Externe Links:

·        PM vom 06.10.2026: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/haushaltsentwurf-fuer-2027-verabschiedet

Schlagwörter
Baden-Württemberg
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