Der Koalitionsvertrag der künftigen „rot-gelb-grünen“ Landesregierung

04.05.2016

Der Entwurf des Koalitionsvertrages der SPD mit der FDP und dem Bündnis90/Die Grünen steht. Zum Thema „Innere Sicherheit“ enthält er einige bedeutsame Aussagen, die wir Ihnen zusammenfassend in Zitaten darstellen möchten:
Der Koalitionsvertrag der künftigen „rot-gelb-grünen“ Landesregierung

1.    Personal bei der Justiz (Seite 81)

„Die Justiz ist besonders personalintensiv und deshalb in besonderem Maße auf das hohe Engagement der Mitarbeitenden aller Bereiche angewiesen. (…) Wir werden – auch durch unsere Personalplanung – die effektive Arbeit der Justiz gewährleisten.“

2.    Zentralstellen für Datenschutzverstöße (S. 81)

…“Wir streben an, dass bei den Staatsanwaltschaften zentrale Stellen für Datenschutzverstöße eingerichtet werden.“

3.    Häuser des Jugendrechts (S. 82)

….“Die institutionalisierte Kooperation von Justiz, Polizei und Jugendhilfe in den Häusern des Jugendrechts ist besonders effektiv zur Bekämpfung von Jugendkriminalität und für präventive Maßnahmen. Wir streben an, dieses Angebot auch in der Fläche einzurichten.“

4.    Offener Strafvollzug (S. 82)

„Zur Vorbeugung gegen weitere Straftaten von Strafgefangenen streben wir zur Resozialisierung perspektivisch einen Ausbau des offenen Vollzuges an.“

5.    Justizvollzugsanstalten (Standorte) (S. 82)

„Unter Beachtung der Entwicklung der Haftzahlen werden die vorhandene Struktur und Kapazitäten der Justizvollzugsanstalten überprüft.“

 

Die Ziffer 11 ist überschrieben mit „Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger“

 

6.    Polizei (S. 82)

…..“Aufgrund der weiter angestiegenen Herausforderungen durch die terroristische Bedrohungslage, der massiv angestiegenen Delikte im Bereich der politisch motivierten insbesondere rechten Kriminalität, der Herausforderungen durch Cyberkriminalität, des Anstiegs von Wohnungseinbrüchen und zum Schutz und zur Kriminalitätsbekämpfung mit der gestiegenen Anzahl von Geflüchteten werden wir (…) Einstellungszahlen (...) auf 500 Anwärterinnen und Anwärter pro Jahr anheben (…)“…..

„Zusätzlich werden wir (…) Polizeibeamtinnen und -beamte (…) durch ein Angestelltenprogramm von Aufgaben entlasten und diese für Polizeiarbeit freisetzen.“

„Mit der Fortschreibung des Spezialisten und Spezialistinnenprogramms werden wir vor allem in den Bereichen Cyberkriminalität, Wirtschaftskriminalität und bei der Forensik für die notwendige Ausstattung (…) sorgen“

 

7.    Polizeipräsidium Einsatz und Unterstützung (S 83)

„Wir werden die Strukturen der Polizei (…) verbessern, indem wir die Bereitschaftspolizei zu einem Polizeipräsidium Einsatz und Unterstützung umorganisieren, in dem zentrale Dienstleistungen für die Polizei landesweit gebündelt werden.“

 

8.    Ausstattung / IT (S. 83)

„(…) Erneuerung der Einsatzleitsysteme sowie des zentralen Vorgangsbearbeitungssystems. Die notwendigen Schnittstellen zur Justiz sollen beachtet werden. (…) flächendeckende Ausstattung mit mobilen Endgeräten die Polizeiarbeit vor Ort (…) weitere Ausstattung der Polizei dem notwendigen Stand der Technik unter Beachtung der Bedrohungslage entspricht“

 

9.    Gesundheitsmanagement / Vereinbarkeit von Familie und Beruf (S. 83)

„Wir werden neue Konzepte für den Arbeits- und Gesundheitsschutz entwickeln, und eine zentrale Stelle für Polizeigesundheit einrichten“ …..“Wir werden die Einführung der Heilfürsorge detailliert untersuchen“ ….“Wir möchten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Polizei weiter stärken“ …..“Die Frauenförderung innerhalb der Polizei wird fortgesetzt“….. 

Hier hilft ein Blick in die Vergangenheit, um die aktuellen Entwicklungen besser bewerten zu können. Der Koalitionsvertrag 2011 – 2016 der SPD mit dem Bündnis 90/Die Grünen zeichnete sich durch folgende Inhalte aus:

Unter Ziffer 13 „Frei und sicher leben“ fanden sich zur „Bürgernahen und transparenten Polizeiarbeit“ Aspekte wie Fortentwicklung eines bürgernahen Leitbildes. Zur Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Polizeiarbeit wurde die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten eingeführt sowie eine  unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet. Inhaltlich sprach sich die Landesregierung für die Einschränkung öffentlicher Videoüberwachungen aus.

Leider sind die Entwicklungen der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren eher kritisch zu sehen.

Diese Entwicklungen mündeten in einen Wahlkampf, in dem neben der Bewältigung der Flüchtlingskrise die Innere Sicherheit scheinbar das zentrale Wahlkampfthema zu sein schien. Für die Polizei bedeutete die mediale Präsenz der „Inneren Sicherheit“ weitere heftige Zusatzbelastungen. Der Wahlkampf ist vorbei. Viele Polizistinnen und Polizisten haben eine deutliche stärkere Akzentuierung des Themas „Innere Sicherheit“ im aktuellen Koalitionsvertrag erhofft oder gar nach Verlauf des Wahlkampfes auch erwartet.

Im Vergleich zum Koalitionsvertrag 2011 – 2016 erscheint er tatsächlich deutlich verbessert. Die Einstellung von 500 Polizistinnen und Polizisten ist – sofern auch tatsächlich jedes Jahr 500 auf die Straße kämen -  ein bedeutsamer Schritt. Insofern wäre es allerdings erforderlich, zunächst mehr als 500 Anwärterinnen und Anwärter einzustellen, um die Durchfallquote auffangen zu können. Dieser Zahl stehen die Abgänge der nächsten Jahre gegenüber, in einer Größenordnung von jährlich 400 Personen[1].

Die Einstellung von Spezialistinnen und Spezialisten nicht nur für die Cybercrime, sondern auch für die Forensik und die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität hört sich gut an. Hier sind wir als BDK auf das Ausmaß und die Rahmenbedingungen gespannt. Gerne stehen wir der Landesregierung fachlich als kompetente Gesprächspartner zur Verfügung. 

Dies gilt natürlich auch für die weiteren anstehenden Themen, so z.B. zur Gestaltung des neuen Vorgangsverwaltungsprogrammes, zweifelsohne ein umfangreiches und wichtiges Projekt.  Inwiefern ein neues Vorgangsbearbeitungssystem der Forderung des BDK nach einem bundesweit einheitlichen System entgegenkommt, bleibt abzuwarten.

Zu dem Thema Gesundheitsschutz gehören auch „europäische Vorgaben“ wie beispielsweise Arbeitszeitgestaltungen. Damit einher geht  auch die  spannende Frage nach der zukünftigen Gestaltung des Wechselschichtdienstes, der Problematik des Zusammenspiels wissenschaftlicher Erkenntnisse mit der bisherigen Arbeitszeit und den daraus resultierenden Denkmodellen bis hin zur Faktorisierung von Nachtdiensten. Inwieweit dies mit der Personalsituation in Einklang zu bringen ist, wird die zukünftige Personalentwicklung zeigen.

Eine Einführung der „Freien Heilfürsorge“, eine Forderung der DPOLG,  könnte sich insbesondere für jüngere Kolleginnen und Kollegin finanziell bedeutsam auswirken. 

Inwieweit durch die Schaffung eines „Präsidiums Einsatz und Unterstützung“ die polizeilichen Strukturen tatsächlich verbessert werden können, entzieht sich der Erkenntnis des BDK.  Die Vorüberlegungen zur Entwicklung dieses neuen Präsidiums, in das nach derzeitigen Erkenntnissen die Wasserschutzpolizei, die Bereitschaftspolizei, die ZPT und die Spezialeinheiten integriert werden sollen, fanden scheinbar in einem sehr kleinen Kreis statt, in dem der BDK nicht eingebunden war. Insofern sind wir auf die Synergien gespannt, die es dort zu erreichen gilt.

Die Probleme der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz haben sich – trotz der aktuellen Entschärfung der Flüchtlingsproblematik – noch nicht wirklich verändert. Sie werden sich, durch immer wieder neue Herausforderungen, wie zum Beispiel bei der Bewältigung der Fußballeuropameisterschaft 2016 während der Haupturlaubszeit, eher wieder verstärken.

 

 

 

Der Landesvorstand



[1] Antwort auf die Große Anfrage der CDU im Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 16/3061