Der längst überfällige Wechsel vom Pappanhänger zum Barcode

19.04.2020

Der Landesrechnungshof stellt erhebliche Mängel bei der Asservatenverwaltung der Polizei des Landes Brandenburg fest. Der Wechsel vom Pappanhänger zu einer digitalen Spuren- und Asservatenverwaltung ist schon lange überfällig.
Spuren

Sicherstellungen einer großen Anzahl von Beweismitteln zeugen meist von Ermittlungserfolgen der Kriminalpolizei. Zu nennen sind hier insbesondere Sicherstellungen von Diebesgut oder auch Cannabisplantagen. Aber für den Asservatenverwalter sind sie oft nur ein Graus. Bei ihm läuft sofort ein Film ab. Wohin damit? Habe ich noch genug Platz? Sind Betäubungsmittel, ölige Fahrzeugteile, Pyrotechnik oder andere gefährliche Gegenstände dabei? Müssen vielleicht sogar Cannabispflanzen getrocknet werden? Wohin die Mobiltelefone, deren Akkus sich entflammen können? Und dann der Schriftkram ... Und eigentlich hat er ja genug eigene Arbeit auf seinem Arbeitstisch.

Der Landesrechnungshof hat 2019 die Asservatenverwaltung bei der Polizei
überprüft und erhebliche Mängel festgestellt. Jüngst berichtete darüber auch die ARD-Sendung Kontraste. Asservatenräume seien ungeeignet, die Verantwortlichen oft überfordert. Verschiedene Regelungen für Lagerung, Transport und Nachweisführung werden nicht eingehalten. Kontrollen unterbleiben. Aus Sicht des BDK ist der in Teilen mangelhafte Zustand bei der
Asservatenverwaltung vor allem Folge des chronischen Personalmangels und der fehlenden Finanzmittel. Die mit der Asservatenverwaltung beauftragten
Beschäftigten werden oft allein gelassen. Fast alle nehmen die Aufgabe im
Nebenamt wahr. Nicht immer werden sie entsprechend im Hauptamt entlastet.
Kontrollen in den Dienststellen unterblieben vielleicht auch deshalb, weil die Zustände im Grunde bekannt sind und man sich damit nicht auseinandersetzen will: überfüllte Asservatenkammern, antiquarische Asservatenbücher, Notbehelfe und fehlende Zeit. Wo soll man auch hin, wenn man beispielsweise Cannabispflanzen trocknen muss?
Was gibt es denn noch so an Räumlichkeiten außer Keller, Dachböden oder Garagen? Man kann mit der Sicherstellung ja kaum warten, bis ein entsprechend großer Asservatenraum mit einer Lüftungsanlage, wie sie der Arbeitsschutz vorschreibt, gefunden ist.

Wir erwarten dabei aber auch endlich die Einführung eines digitalen Systems zur Asservatenverwaltung unter Nutzung von Barcodes und Scannern mit Schnittstelle zum Vorgangsbearbeitungssystem, wie es in Bayern schon seit 2014 genutzt wird. Daran führt auch für Brandenburg kein Weg vorbei. So könnten wir professioneller arbeiten und auch Zeit einsparen. Weiterhin müssen die Regelungen überschaubar ausgestaltet werden. Ab einem bestimmten Umfang an Asservaten sollten in den betreffenden Bereichen Stellen für die Asservatenverwaltung geschaffen werden. Seit langem fordert der BDK für solche Aufgaben die Einstellung von Tarifbeschäftigten.
Weiterhin müssen sichere Räumlichkeiten vorgehalten werden, insbesondere für große und umfangreiche Asservate. Es müssen sichere Transportbehälter für Betäubungsmittel, Waffen und andere gefährliche Gegenstände zur Verfügung stehen. Arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen sind dabei zwingend einzuhalten und zu beachten.

Nicht zuletzt sollte mit der Generalstaatsanwaltschaft gesprochen werden, ob und wie eine Übergabe von Asservaten mit Beendigung der Ermittlungen durch die Polizei erfolgen soll. Dies betrifft vor allem die Extremfälle Cannabisplantagen, diverses Diebesgut oder KFZ. Trotz klarer Regelungen erfolgt dies in der Praxis oft nicht.

Wir schauen gespannt auf die Ergebnisse der im PP eingesetzten Arbeitsgruppe „Asservate“. Hier müssen grundlegende Lösungen gefunden werden.