Der Vorsitzende des BDK Landesverbandes Bayern zum Gespräch im BayStMI
25.01.2025

Da Herr IdP Markus Trebes kurzfristig erkrankt war, nahmen für ihn stellvertretend Frau PORin Diana Storms, Herr LKD Oliver Penonic und Herr KD Markus Lutz, alle BayStMI, C10, am Termin teil.
Eingangs wurde von Seiten LKD Penonic auf die Umstrukturierung im StMI
eingegangen. Diese ist intern zum 01.01.25 in Kraft getreten. Nach außen wird diese spätestens zum 01.05.25 umgesetzt. Wichtig ist, dass die alten E-Mail-Adressen bis dahin noch gültig sind und die Kolleginnen und Kollegen somit weiterhin unter den bekannten Adressen erreichbar sind.
Ein Thema von Seiten des BDK war die Einführung der „Kriminalassistenz“. In Hamburg wurde dies zum Dezember 2023 im Senat beschlossen und umgesetzt.
Anfangs waren es 39 Tarifangestellte; mittlerweile sind es schon fast 200, welche mit ihrer täglichen Arbeit den kriminalpolizeilichen Ermittler entlasten. Eine „Patenschaft“ zu dieser Thematik hat in Bayern das PP Unterfranken (ein ausführlicher Bericht hierzu ist im Archiv zu finden). Von Seiten der Gesprächspartner wurde nochmals zugesichert, dass hier weiterhin ein enger Austausch stattfindet. Durch den stellvertretenden LaVo Roland Spindler wurde darauf hingewiesen, dass das Projekt in Hamburg vor allem bei der Gewinnung von neuen, qualifiziertenTarifbeschäftigten ein voller Erfolg war und ist.
Die Vertreter des BayStMI führten aus, dass man in Bezug auf die Sachbearbeitung bei Massendelikten und PIAV auf gutem Weg sei, was die Umsetzung in den Verbänden betrifft. Eine Verzögerung ergibt sich aktuell hauptsächlich, da noch nicht alle auf die elektronischen Akte umgestellt haben.
Deshalb gibt es erst zum 01.05.25 einen Piloten mitanschließendem Testlauf. Der Vorteil soll vor allem beider rascheren Bearbeitung von Massendelikten liegen, da diese durch die Schaffung von Zentralstellen bei den einzelnen Präsidien gesammelt in einer Hand für ganz Bayern abgearbeitet werden. Durch diese Bündelung arbeiten nicht mehr wie aktuell eine Vielzahl von Kollegen am gleichen Fall. Man verspricht sich dadurch auch wieder mehr Zeit für die Sachbearbeitung im Bereich wertiger Delikten.
Des Weiteren wurde das kürzlich herausgegebene IMSin Bezug auf „Homeoffice“ angesprochen. Es wurde nochmals bestätigt, dass die Umsetzung in den Präsidien zeitnah im Jahre 2025 erfolgen soll und jedes Präsidium das Schreiben erhalten habe.
Als Letztes wurde von Jürgen Schneider das Thema „10 Jahre Höchstverweildauer beim Personenschutz“angesprochen. Ein Ergebnis hierzu gibt es noch keines, aus fachlicher Sicht wurde aber nochmal betont, dass keine Aufhebung geplant sei. Jedoch sind weiter begründete Ausnahmen und Verlängerungen bei den dort tätigen Kolleginnen und Kollegen möglich. Die maximale Verweildauer wird vor allem mit dem Fürsorgegedanken begründet, welcher für das BayStMI aufgrund der starken Belastungen für die Kolleginnen und Kollegen an erster Stelle steht. So bleibt immer eingewisser sozialer Kontrollmechanismus vorhanden.
Der Einwand der mangelnden Planungssicherheit für die einzelnen Kolleginnen und Kollegen wurde zur Kenntnis genommen und auch als wichtiger Aspekt betrachtet.
Bayern bleibt also vorerst weiterhin das einzige Bundesland, in dem eine Höchstverweildauer von 10 Jahren in Personenschutz, fest verankert bleibensoll.
Nach dem knapp zweistündigen Gespräch waren sich die Gesprächsparteien einig, dass dieses Gesprächsformat unabdingbar ist, um einen Austausch zwischen polizeilicher Basis und oberster polizeilicher Führung zu gewährleisten. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter sieht sich hier nicht nur seinen Mitgliedern, sondern auch den nicht oder anderweitig organisierten Kolleginnen der Kriminalpolizei und Schutzpolizei gegenüber verpflichtet: Probleme müssen erkannt werden und an die geeigneten Stellen transportiert werden. An den Lösungen muss dann sowohl von Seiten des BDK, als auch von Seiten der Obersten Dienstbehörde hart zum Wohle der Beschäftigten gearbeitet werden.
Und dafür stehen wir ein – BDK Bayern!