Änderung der Erschwerniszulagenverordnung in Kraft - BDK kritisiert die unzureichende Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten

09.10.2009

Zum 1. Oktober 2009 trat die Änderung der Erschwerniszulagenverordnung in Kraft. Das Bundesinnenministerium preist damit Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen im Wechselschicht- und Schichtdienst und für das fliegende Personal an.
Änderung der Erschwerniszulagenverordnung in Kraft  - BDK kritisiert die unzureichende Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten

Unter anderem wird die Zulage für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst neben der Stellenzulage für den Polizeivollzugsdienst künftig in Höhe von 75 % gezahlt (bisher 50%). Die bestehenden Zulagen für das fliegende Personal werden um rund 50 Euro erhöht.

Die erreichten Änderungen greifen aus Sicht des BDK zu kurz. Wesentliche Lebenssachverhalte sind schlichtweg vergessen oder auf kleinste gemeinsame Nenner zusammengestrichen worden.

Die Zahlungen der Wechselschichtdienst- / Schichtzulage gehören zu 100% an die Kolleginnen und Kollegen ausgezahlt. Es steht erwiesener Maßen fest, dass gerade der Wechselschichtdienst gesundheitliche Nachteile birgt. Die volle Zahlung für dieses Erschwernis kommt auch gerade im Hinblick auf die Nichtberücksichtigung bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit besonderer Bedeutung zu. Entgegen anderer Länder hat der Bund keine Berücksichtigung des Wechselschichtdienstes als Kompensation bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf 62 Jahre für Bundespolizei und Bundeskriminalamt berücksichtigt.

Als äußerst bedenklich kritisiert der BDK die vergessene Erschwerniszulage für die Personenschützer in Afghanistan und demnächst auch im Irak. Vorgesehen war für diese äußerst gefährliche Aufgabe zum Schutz der Botschaftsangehörigen eine monatliche Zulage von 300 Euro. Diese Zulage wurde kurzerhand ohne erkennbare Gründe aus der Kabinettsvorlage gestrichen.
Für den BDK ist dies ein klares Signal, dass es dem Dienstherrn bei Auslandseinsätzen nur auf das Prestige, nicht aber auf die Wertschätzung der Kolleginnen und Kollegen ankommt. Tagtäglich setzen Sie ihr Leben für den Schutz Deutscher Botschaftsangehöriger und die Durchsetzung deutscher Außenpolitik aufs Spiel ohne dafür entsprechend entlohnt zu werden. Ohne ein klares politisches Signal der Anerkennung dieses Personenkreises dürfte es schwer fallen, weitere Freiwillige für die Auslandseinsätze zu finden.

Der dritte Kritikpunkt zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung ist die Ungleichbehandlung zwischen dem Mobilen Einsatzkommando BKA und den Mobilen Fahndungseinheiten der Bundespolizei. Es ist nicht einzusehen, dass diese beiden Einsatzeinheiten des Bundesinnenministers bei vergleichbaren Aufgaben unterschiedlich bezahlt werden. Gerade in jüngster Vergangenheit unterstützt die Bundespolizei das Bundeskriminalamt in dessen Observationseinsätzen, jedoch mit unterschiedlich bezahlten Kolleginnen und Kollegen draußen vor Ort. Während dem BKA, wie den Observationseinheiten Zoll (OEZ), eine Zulage von 300 Euro zusteht, bekommen die unterstützenden Bundespolizisten gerade mal die Hälfte der Zulage, also 150 Euro.

Der BDK fordert die neue Bundesregierung auf, diese Ungerechtigkeiten schnellstens zu beenden.