11. Berliner Sicherheitsgespräche

08.02.2017

Künstliche Intelligenz (KI) - Hilfsmittel oder Konkurrenz für die Polizei?

Am 25.01.2017 fanden zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr in der Vertretung des Landes Sachsen beim Bund die 11. Berliner Sicherheitsgespräche des BDK statt.
Hier ein kleiner Rückblick zur Veranstaltung und Einblick in die spannende Thematik der Künstlichen Intelligenz.

Im Rahmen der 11. Berliner Sicherheitsgespräche hielt u.a. der Sächsische Innenminister Markus Ulbig eine Rede. Zusammengefasst gab er zu verstehen, dass Kriminalität nicht mit den Mitteln des 19. Jahrhunderts verfolgt werden dürfe, sondern innovative und neue Konzepte erfordere.

Der Einsatz von Drohnen sei in einigen Bereichen sinnvoll, so z.B. Sensocopter bei Bränden. Insgesamt gehe er davon aus, dass die Videoüberwachung im öffentlich zugänglichen Bereich zunehmen wird, da Teile der Bevölkerung, für mehr Sicherheit, bereit sind auf den Datenschutz zu verzichten.

Im Anschluss wurden die Gäste vom Bundesvorsitzenden des BDK -André Schulz in die Thematik eingeführt. Unter anderem gäbe es bereits selbstständig lernende KI, wie in dem Programm Alpha GO (die KI habe sich hier zum größten Teil selbst programmiert). Er verwies darauf, dass die KI in einigen Teilbereichen der Polizeiarbeit zur Unterstützung dienen könnte. Jedoch müssten z.B. Programme, welche sich selbst programmieren und lernfähig sind, unabdingbar nachvollziehbar und kontrollierbar bleiben. Aus Sicht des BDK werden derzeit keine Stellen innerhalb der Kriminalpolizei durch die KI gefährdet, da es in der Polizei eine Fülle von Ermittlungstätigkeiten gäbe, welche bislang und auch in naher Zukunft nicht von der KI übernommen werden könne.

In naher Zukunft werde ein Pilotprojekt des BKA und der BPol am Hauptbahnhof in Berlin zur Videoidentifizierung anlaufen (ein ähnliches Projekt lief bereits im Jahr 2007 am Mainzer Hauptbahnhof).

Der Bundesinnenminister Thomas de Maiziere bedankte sich in seiner Anschlussrede bei der gesamten Kriminalpolizei für ihre Arbeit.

Er gab zu Bedenken, dass die Täter der Polizei aktuell immer noch mehrere Schritte voraus seien und dieses Phänomen bereits seit einiger Zeit andauere. Um die Polizeiarbeit effektiver zu gestalten wurde auch von ihm das Pilotprojekt zur Gesichtserkennung im Jahr 2017 erwähnt. Für ihn sei die automatisierte Gesichtserkennung / Videografie kein zusätzliches Datenschutzrisiko. Als Begründung gab er an, dass alle Personen an einem Bahnhof bereits jetzt videografiert werden. Die automatisierte Gesichtserkennung würde dabei aber nicht alle Personen/Merkmale erfassen, sondern ausschließlich einen Treffer bei bestehenden Fahndungen melden. Auch der Einsatz von Drohnen (z.B. bei Observationen) würde sich gezielt auf „zur Fahndung ausgeschriebene oder gesuchte“ Personen beziehen und nicht generell alle sichtbaren Personen erfassen.

Zur polizeilichen IT Struktur griff er weit zurück und erklärte, dass die jetzige IT Struktur eigentlich noch aus den Zeiten der RAF Verfolgung stammt. Er teilte mit, dass aktuell eine Reihe relevanter Projekte angelaufen sei, z.B. erwähnte er PIAV (Polizeilicher Informations- und Analyseverbund) sowie das Projekt „Netze des Bundes“ (beschlossen wurde dies in der letzten Innenministerkonferenz) zur Vereinheitlichung der Gesamten IT-Struktur des Bundes. Er erwähnte zudem, dass er bei der Herbsttagung des BKAs den Auftrag an dieses erteilte, ein einheitliches Fallbearbeitungssystem zu entwickeln, welches nach Fertigstellung allen Bundesländern zur Verfügung gestellt werden solle. Aktuell gäbe es zu viele verschiedene Datenmodelle, deren Harmonisierung irgendwann nicht mehr realisierbar sei. Anschließen kam er auf das Urteil des BVerfG in Sachen Datenschutz zu sprechen. Er sieht sich zuversichtlich, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf zeitnah dem Kabinett vorgelegt werden kann. Als Konsequenz aus der Flüchtlingsdebatte plant man nun die Einführung eines Ein- und Ausreiseregisters, das Reisebewegungen an den Schengen Grenzen registrieren soll. Der Wirkbetrieb ist für 2019 / 2020 vorgesehen. Er appellierte, alle Möglichkeiten die aktuell vorliegen, effektiv zu nutzen. Die rechtlichen Regelungen müssen sich an die technischen Voraussetzungen anpassen. Als eine konkrete Forderung nannte er, dass es künftig keine Unterscheidung mehr zwischen TKG und TMG geben soll. Für seinen Schlusssatz, dass es in Deutschland keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit geben darf, erntete er Beifall.

Joachim Stark (IBM, Cognitive Solutions) folgte danach mit einem sehr anschaulichen Vortrag zum Thema KI. Sie versuche menschenähnliche Intelligenz nachzubilden. Durch beaufsichtigtes lernen am Beispiel soll die menschliche Intelligenz mechanisiert werden. Er sprach sich zudem dafür aus, besser von ‚augmented intelligence‘, also von erweiterter Intelligenz zu sprechen. Zur Untermauerung seiner Aussage gab er die vier Kriterien zur Definition wieder. ‚Augmented intelligence‘ kann Informationen sowie Sachverhalte verstehen und erfassen, Folgerungen und Interpretationen daraus ableiten und auf Evidenz überprüfen. Aus den Ergebnissen werden wiederum Schlüsse gezogen, welche dem Benutzter präsentiert werden. Aus der Interaktion mit dem Benutzer und dessen Akzeptanz der Entscheidung wird gelernt. Er erwähnte das bei IBM entwickelte System Watson, welches sich einer mündlichen Medizinexamensprüfung gestellt hat und mit Auszeichnung den Doktortitel erworben hat. Interessant war auch seine Erwähnung, dass von der aktuell, stetig proportional anwachsenden Gesamtmenge an Daten, je nach Quelle lediglich 0,5% bis 5,0% analysiert sind. Am Ende warb Stark für Akzeptanz von KI-gestützter Polizeiarbeit.

Der Buchautor und Journalist Jay Tuck stellte den Gästen u.a. das Cellebrite Gerät vor, welches bereits in den USA eingesetzt wird und zum mobilen Downloaden von Smartphone-Daten dient. Mithilfe dieses Geräts können die Daten innerhalb von 40 Sekunden überspielt und im Anschluss ausgelesen werden. Die Vorstellung des Geräts sollte die mittlerweile weit entwickelte Technik in anderen Ländern aufzeigen. Zwischenzeitlich wurde in den USA entschieden, dass die Inhalte eines Smartphones (aufgrund der Fülle an privaten Daten) nur mit einem Durchsuchungsbeschluss durch den Cellebrite gesichert werden dürfen.
Weiterhin beschrieb Jay Tuck das Problem der Fernlöschung (Inhalte von Smartphones können mitunter aus der Ferne gelöscht werden) und die des Geofencing - durch bestimmte Taschen (Faradaytasche) können Smartphones „unsichtbar“ gemacht werden. Durch die Tasche gelangt kein GPS, Datenempfang etc., sodass das Gerät in der Tasche z.B. für IMSI-Catcher und Drohnen nicht mehr sichtbar/aufspürbar ist). Diese Faradaytaschen werden jedoch auch von der Polizei benutzt, um die oben beschriebenen Fremdlöschungen zu verhindern.
Jay Tuck verwies auf weitere hoch entwickelte technische Geräte die heutzutage für die Überwachung oder auch Ermittlungen genutzt werden können. Zeitgleich warnte er vor der Übernahme von KI - da Verantwortung die einmal abgegeben worden ist (siehe die Computergesteuerten Abläufe an der Börse) nie oder selten wieder in menschliche Hände zurückgehe.

Wichtig sei an dieser Stelle trotzdem, dass sich auch die polizeilichen Ermittlungen der Technik anpassen würden. Hier erwähnte Jay Tuck als Beispiel die Gesichtserkennung und verwies darauf, dass die meisten Gesichtserkennungs-Vergleichsprogramme mit der frontalen Ansicht eines menschlichen Gesichts arbeiten. Folglich müssten diese Erkennungsprogramme angepasst werden, da die meisten Kameras von oben filmen und somit niemals ein frontales Profil erstellen würden.
Zuletzt stellte er die Predator Drohne vor, welche mit Hilfe der Software Argus über Städte fliegt und große Städte mit einem Überflug abbilden kann. Das Besondere dabei sei, dass die Kameras an der Drohne life-Identifizierungen ermöglichen. Sowohl Pkw (mittels Kennzeichen) als auch Personen können vollautomatisch erfasst und verarbeitet werden. Weiterhin werden moderne Drohnen mit Ober- und Unterkameras ausgestattet, die den Himmel filmen und nach unten wiedergeben. Dies suggeriert dem „Sehenden“, dass er auf den Himmel guckt und nicht auf eine Drohne.

Nach den informativen Reden folgte im Anschluss eine von *Werner Sonne* geleitete Podiumsdiskussion mit den Teilnehmern:

Gerhard Hantschke (Abteilungsleiter Internationale Koordination, Bildungs-/Forschungszentrum (IZ) im BKA)

Dr. Sirko Straube (Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI))

Jay Tuck  (US-Sicherheitsexperte, Journalist, Fernsehproduzent und Buchautor)

Joachim Stark (Executice Partner, IBM Cognitive Solutions DACH)

André Schulz (BDK Bundesvorsitzender)

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