Die Cybersicherheitsagentur im Innenausschuss des Landtags Baden-Württemberg

21.01.2021

Innenminister Strobl (CDU) hält unbeirrt an seinem Weg fest und ignoriert Expertise der Gewerkschaften und anderer sachverständiger Stellen.
S. Hermann & F. Richter - Pixabay

Es ist der 20. Januar 2021. Um 13 Uhr steht im Innenausschuss ein Tagesordnungspunkt an, der öffentlich für die Presse zugänglich ist. Auch die drei Polizeigewerkschaften erhalten die Möglichkeit, sich in die Sitzung des Innenausschusses zuschalten zu lassen. Es geht um die Beratung des „Gesetzes zur Verbesserung der Cybersicherheit und Änderung weiterer Vorschriften“, Landtagsdrucksache 16/9490. Also um die Einrichtung der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW). Wir haben uns als BDK in der Voranhörung, in der Anhörung, in den Medien sowie bei Gesprächen mit der Politik dazu geäußert und dazu öffentlich mehrfach informiert. Unsere Haltung lässt sich einfach auf den Punkt bringen: Ja, die Erhöhung der Cybersicherheit in Baden-Württemberg ist unbestreitbar sinnvoll und ja, die Einrichtung einer Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg kann grundsätzlich ein sinnvoller und hilfreicher Schritt dazu sein, aber zuerst macht man seine Hausaufgaben (einige Stichworte: Schnittstellenfeststellung, Aufgabenabgrenzung, Einbindung in ein Gesamtprojekt unter Stärkung bestehender Strukturen etc.) und dann setzt man um. Gerade passiert leider etwas anderes und wir prognostizieren nach wie vor Nachteile für die bestehende Organisation. Dieser Preis ist uns zu hoch, denn für Experimente und schlecht durchdachte Konzepte haben wir weder Zeit noch Kapazitäten in der Kriminalpolizei. 

Wenn das Thema Minister Strobl so wichtig war, warum geht er es auf den letzten Drücker in der Legislaturperiode an? Geht es am Ende vielleicht nicht um die Sache, sondern eher noch um die Errichtung eines Denkmals oder gar andere Dinge, wie die Besetzung von Posten? Wir waren als BDK bereit für ein gemeinsames Interview in den Stuttgarter Nachrichten, ein fachlicher Austausch zum Thema, das uns und anderen Skeptikern vielleicht Bedenken hätte nehmen können. Aber die Führung des Innenministeriums hat – und es muss in der Deutlichkeit gesagt werden – gekniffen. 

Zurück zu diesem Nachmittag des 20. Januars. In der Berichterstattung der Stuttgarter Nachrichten wird Journalist Franz Feyder die Zwischenüberschrift „Polizeigewerkschaften in nie gekannter Eintracht“ wählen und auch damit hat er in leichter Überspitzung Recht. Selten gab es diese Art von Bedenken, die ebenfalls selten mit derartiger Missachtung im Innenministerium geblieben sind. Feyder wählt dann die Überschrift: „Innenminister Strobl kennt keine interne Kritik“. Im Artikel deckt er treffend weitere Widersprüche und Vorgänge rund um das Gesetzgebungsverfahren auf. Die FDP und die SPD werfen im Innenausschuss Fragen auf, sparen nicht mit Kritik, die Grünen machen am Ende den Steigbügelhalter, der Gesetzesentwurf passiert den Innenausschuss und wird aller Voraussicht nach dann auch im Parlament nicht mehr gestoppt.  

Das Innenministerium erstellt am Nachmittag (vermutlich bereits vorab) dazu natürlich auch eine Pressemitteilung, es schreibt unter anderem: „Mit einer neuen Sicherheitsbehörde, der Cybersicherheitsagentur, stärken wir die Sicherheit in der digitalen Welt. Die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg CSBW wird die vorhandenen Akteure – etwa die Abteilung Cybercrime und Digitale Spuren beim Landeskriminalamt (LKA), die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) beim LKA, die Kriminalinspektionen in allen regionalen Polizeipräsidien, den Arbeitsbereich Cyberabwehr im Landesamt für Verfassungsschutz oder die Cyberwehr – vernetzen.“ 

Dazu merkt BDK-Landesvorsitzender Steffen Mayer, der mehrere Jahre Leiter der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime im LKA BW war, kritisch an: „Eine derartige Pressemitteilung bestätigt meine Bedenken, denn die ZAC ist der Führungsgruppe der Abteilung 5 - Cybercrime und Digitale Spuren - angegliedert, enger vernetzt kann man im Alltag nicht sein, die Kriminalinspektionen 5 des Landes sind seit ihrer Einrichtung im engen Austausch mit der Abteilung 5 im LKA, nicht nur in einzelnen Ermittlungsverfahren, bei der Untersuchung besonderer digitaler Beweismittel oder bei den verschiedenen Steuerungskreisen sondern auch persönlich und kollegial gibt es zahlreiche Verbindungen auf formeller und informeller Ebene. Das Landesamt für Verfassungsschutz trägt die Hausnummer 85a, das LKA BW ist in der gleichen Straße in Bad Cannstatt und trägt die Hausnummer 85, es gibt gemeinsame Wände (aufgrund des Trennungsgebotes aber ohne direkte Türe), aber, der Austausch ist seit Jahren in diesem Bereich verfassungsgerecht institutionalisiert und auch mit der Cyberwehr steht man seit jeher im Kontakt. Vielleicht gliedert man am Ende die ZAC noch aus dem LKA aus, um sie anschließend in der CSBW zu reinstallieren und dann mit der Abteilung 5 im LKA peu à peu über die nächsten Jahre zu vernetzen? …“ 

 

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