Die Kripo ist nur im Fernsehen toll - Kampagne des BDK Hessen zur Steigerung der Attraktivität der Kriminalpolizei

23.01.2020

Mit seiner "Kampagne K" will der BDK Hessen eine Steigerung der Attraktivität der Kriminalpolizei erreichen. Die vier Kernforderungen sollen einer möglichst breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden und dadurch auf die bestehende Schieflage bei der Anerkennung kriminalpolizeilicher Arbeit hinzuweisen.
Die Kripo ist nur im Fernsehen toll - Kampagne des BDK Hessen zur Steigerung der Attraktivität der Kriminalpolizei

Natürlich werden wir unsere Forderungen bei allen ansehenden Gesprächsterminen mit den hessischen Behördenleitern, aber auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen des Hessischen Landtages vorstellen.

Im Laufe der ersten Jahreshälfte 2020 werden wir unsere Kampagne, unter Einbindung der jeweiligen Bezirksverbände, mit zielgerichteten Aktionen in den Präsidien flankieren.

Um was geht’s ? Hier die Forderungen:

Wir fordern eine angemessene Vergütung von Bereitschaftsdiensten!

Rufbereitschaft honorieren! Was tun, wenn keiner mehr kommt?

Kriminalpolizeiliche Lagen erfordern immer mehr eine 24/7-Verfügbarkeit von Spezialisten, die im Rahmen des ersten Angriffs alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um andauernde Gefahrensituationen zu beenden und eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten. Insbesondere im Bereich der Bearbeitung von Kapitaldelikten ist diese Verfügbarkeit nur durch Einrichtung von Rufbereitschaften umzusetzen, die aktuell mit einer Anrechnung von 1:8 berücksichtigt wird. Aus unserer Sicht stellt diese Regelung keinesfalls einen angemessenen Ausgleich für die privaten Einschränkungen dar, die solche Bereitschaftsdienste für unsere Kolleginnen und Kollegen bedeuten.

Wir fordern die hessenweite Anhebung des Stellenanteils der Kriminalpolizei auf 30%!

Arbeit besser verteilen - Anteil K erhöhen!

Der hessenweite Stellenanteil der Kriminalpolizei liegt bei ca. 23 % und ist vor dem Hintergrund einer stetig zunehmenden Belastung lange nicht mehr angemessen. Die hessischen Kriminalbeamtinnen und -beamten sind, neben der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren im eigenen Zuständigkeitsbereich, zunehmend in Sonderkommissionen, Besonderen Aufbauorganisationen und sonstige Einsatzlagen eingebunden (z.  B. Soko Liemecke). Diese Tätigkeiten führen in großer Anzahl zu einem Bearbeitungsstau bei den Ermittlungsvorgängen, die im originären Aufgabenbereich häufig auch weiterhin zugeteilt werden. Nur eine mittelfristige Anhebung des Stellanteils der Kriminalpolizei auf hessenweit 30 % bietet die Grundlage, dass die anfallende Arbeit auch zukünftig mit der erforderlichen Qualität erledigt werden kann.

Wir fordern die Regelbeförderung für kriminalpolizeiliche Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in die Besoldungsgruppe A11!

Qualität bezahlen - A11 muss Standard werden!

Regelbeförderung kriminalpolizeilicher Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in die A 11 Die Anforderungen an die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung sind aufgrund der Komplexität vorhandener Kriminalitätsphänomene sowohl im Hinblick auf die fachliche Qualifikation als auch auf die Anzahl und den Umfang der Ermittlungsverfahren seit Jahren gestiegen. Ein Großteil der in Hessen anfallenden Überstunden wurde und wird von den Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei geleistet. Die vorgelegten Stellenhebungsprogramme der Landesregierung begrüßen wir zwar, sie sind jedoch nicht geeignet, der Gesamtheit aller Kriminalbeamtinnen und -beamten eine angemessene Wertschätzung zukommen zu lassen.

Wir fordern die Aufnahme kriminalpolizeilicher Verwendungen in die Aufzählung des §112 HBG!

Kripoarbeit ist belastend – gesetzlich normierte Ungleichbehandlung beenden!

Anerkennung berücksichtigungsfähiger Belastungszeiten nach § 112 Abs. 3 i. V. m. § 113 oder  § 114 HBG bei der Kriminalpolizei Gemäß § 112 HBG berechtigen folgende dienstliche Verwendungen bei der Hessischen Polizei – je nach Dauer der Tätigkeit – zu einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand:

  • Schicht- oder Wechselschichtdienst,
  • Spezialeinsatzkommando
  • Mobiles Einsatzkommando
  • Polizeihubschrauberstaffel
  • Operative Einheit im Außendienst mit regelmäßig wechselnde Arbeitszeit und regelmäßig wechselndem Arbeitsort

Aus Sicht des BDK bedeutet diese Regelung eine Ungleichbehandlung der Kriminalbeamtinnen und –beamten, die durch ständige Rufbereitschaften und häufig erforderliche zusätzliche Dienste an den Wochenenden und zur Nachtzeit ebenfalls besonderen Belastungssituationen ausgesetzt sind. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum eine Tätigkeit in einer Operativen Einheit im Außendienst mit regelmäßig wechselnder Arbeitszeit und regelmäßig wechselndem Arbeitsort als „belastender Dienst“ anerkannt und eine Tätigkeit bei einem Kommissariat für die Bekämpfung des Rauschgifthandels oder im Bereich der Bearbeitung von Tötungsdelikten nicht berücksichtigt wird.

Dirk Peglow

Landesvorsitzender

Stellvertretender Bundesvorsitzender