Die Mandatserweiterung von Europol – eine Stärkung der Kriminalitätsbekämpfung in der EU und die Rolle von Interpol

02.05.2022

der kriminalist, Editorial 5/2022
S. Hermann & F. Richter - Pixabay

Mit der vorläufigen Einigung zum Änderungsentwurf der Europol-Verordnung haben der Rat und das Europäische Parlament Anfang Februar 2022 die Grundlage für eine erhebliche Verbesserung der Kompetenzen von Europol gelegt. Mit der finalen Abstimmung des Entwurfstextes dürfte im Frühsommer 2022 zu rechnen sein, so dass die Verordnung im Juli 2022 in Kraft treten könnte.

Neben einer neuen Rollenzuschreibung in den Bereichen Forschung und Innovation sowie den Verbesserungen bei der Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft sieht der Entwurf Befugnisse vor, mit denen Europol die Mitgliedsstaaten (MS) künftig noch wirksamer bei der Bekämpfung der Schwerkriminalität und des Terrorismus unterstützen kann. Hierfür wird Europol z.B. ein Vorschlagsrecht zur Einleitung von Ermittlungsverfahren in den Mitgliedsstaaten der EU eingeräumt werden, auch wenn es sich nicht um grenzüberschreitende Kriminalität handelt, sofern die „gemeinsamen Interessen der EU-Politik“ tangiert sind.

Auch die vorgesehenen Regelungen zu den Kompetenzen beim Erhalt und der Analyse von Massendaten erscheinen im Zusammenhang mit kryptierten Messengerdiensten wie z. B. Encrochat und SkyECC, aber auch im Phänomenbereich sexualisierter Gewalt gegen und Missbrauchsdarstellungen von Kindern von besonderer Bedeutung. So soll Europol künftig von privaten Dienstleistern Daten direkt erhalten und u. a. mit dem Ziel analysieren dürfen, welche Mitgliedsstaaten für die Einleitung entsprechender Ermittlungsverfahren zuständig sind. Diese klare Rollenzuschreibung bei der Analyse von „Big Data“ trägt der Tatsache Rechnung, dass der Umgang mit enormen Datenmengen zum integralen Bestandteil der polizeilichen Arbeit geworden ist, der vielfach nicht mehr national gelöst werden kann. Mit der Vorlage wird auch der Kritik des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Speicherung von Personendaten durch Europol entsprochen, deren Löschung künftig nach 18 Monaten (mit der Option einer Verlängerung um weitere 18 Monate) vorgeschrieben ist, wenn eine Verfahrensrelevanz nicht festgestellt werden
kann.

Eine weitere Mandatserweiterung bezieht sich auf die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, die nicht zur Europäischen Union gehören. Europol erhält die Kompetenz, vorhandene und von Drittstaaten übermittelte Informationen zu Straftätern zum Anlass zu nehmen, den MS den Vorschlag zu unterbreiten, diese Informationen in das Schengener Informationssystem (SIS) einzugeben. Hierdurch wäre, im Falle einer Eingabe durch einen MS, gewährleistet, dass z. B. Informationen zu terroristischen Kämpfern künftig allen Beschäftigten bei SIS-Anfragen zur Verfügung stehen - ohne gesonderte Recherchen anzustoßen.

Bereits die kurze Zusammenfassung wesentlicher Teile der beabsichtigten Erweiterung des Europol- Mandates bietet aus Sicht der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung weder Anlass zur Sorge noch zur Kritik. Ich bin überzeugt davon, dass die Stärkung der Kompetenzen von Europol, gerade bezüglich der Auswertung enormer Datenmengen, die im Zuge der Internationalisierung, aber auch Digitalisierung von Kriminalität entstehen, dringend notwendig ist. Diese Notwendigkeit wird u. a. beim Blick auf die Ermittlungsverfahren i. Z. m. „Kryptohandys“ sehr deutlich, deren Datenmanagement die Grenzen dessen, was nationale Strafverfolgungsbehörden zu leisten in der Lage sind, häufig überschreiten.

Bei aller Freude über die zu erwartende Mandatserweiterung darf diese im Kontext der Zusammenarbeit von Europol mit Drittstaaten nicht zur Folge haben, dass Interpol mit seinen Kompetenzen als Datensammel- und Analysestelle in den Hintergrund gedrängt wird. Mit seinen 195 Mitgliedsstaaten, dem Netzwerk der Nationalen Zentralbüros (NZB), der Vielzahl von Datenbanken, in denen mehr als 100 Millionen Daten zu Personen, Fingerabdrücken, DNA-Profilen u. v. m. gespeichert sind, leistet Interpol einen unverzichtbaren Beitrag zur operativen und strategischen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden, insbesondere jenseits der Grenzen der Europäischen Union.

Daher ist es wichtig, dass die Europäische Kommission ihre im Juli 2021 begonnenen Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Interpol schnellstmöglich abschließt. Durch dieses Abkommen sollen u. a. die Interoperabilität der Systeme und der Zugang von Europol, Frontex, Eurojust und der Europäischen Staatsanwaltschaft zu den Datenbanken von Interpol geregelt werden. Ein zugegebenermaßen nicht ganz trivialer Prozess, in dem eine Vielzahl von Regularien zu beachten ist, in dem alle Beteiligten aber auch von dem Gedanken getragen sein sollten, dass Kriminalitätsphänomene wie die Schwere und Organisierte Kriminalität und der internationale Terrorismus eine globale Bedrohung darstellen. Eine Bedrohung, in der wir uns weder Duplizierungen von Arbeit bei mehreren nationalen Akteuren der Strafverfolgung noch die Umgehung von internationalen Zentralstellen wie Interpol leisten können.

Umso mehr freut es mich, dass ich Ihnen abschließend den Artikel des Kollegen Alexander Resch empfehlen darf, der die Serviceleistungen und sonstigen Unterstützungsmöglichkeiten von Interpol hervorragend zusammenfasst. Viel Spaß damit und natürlich auch mit allen anderen Beiträgen dieser Ausgabe – lesen lohnt, wie immer.

Herzliche Grüße

Dirk Peglow
BDK-Bundesvorsitzender

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