Dienstradleasing ist gestartet – jetzt registrieren
06.06.2026
Der Zugang zum meinJobRad-Portal ist seit dem 1. Juni 2026 über das Landesintranet möglich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich mit einer privaten E-Mail-Adresse – nicht mit der Dienst-Adresse. Alle weiteren Schritte einschließlich des Vertragsabschlusses laufen vollständig elektronisch über das Portal.
Zuständige Behörde für die Besoldungs- und Entgeltumwandlung ist das Finanzamt Dessau-Roßlau, Außenstelle Magdeburg (Zentralstelle Fahrradleasing).
Was hat sich gegenüber unseren ersten Informationen geändert?
Das Ministerium der Finanzen hat uns freundlicherweise auf einige missverständliche Formulierungen in unserem ersten Beitrag hingewiesen. Wir korrigieren daher folgende Punkte:
Probebeamte sind teilnahmeberechtigt – sofern ihr aktives Dienstverhältnis noch mindestens 36 Monate andauert. Unsere frühere Formulierung war hier nicht präzise.
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Pensionäre) sind nicht teilnahmeberechtigt. Dies entspricht der Gleichbehandlung mit Tarifbeschäftigten, da auch Rentnerinnen und Rentner nicht am Leasing teilnehmen können. Wer während einer laufenden Leasingzeit in den Ruhestand tritt, muss das Fahrrad zurückgeben – die entstehenden Kosten trägt die nutzende Person.
Was ist im Paket enthalten?
Jedes Dienstrad wird zwingend mit folgenden Leistungen überlassen – die Kosten sind in der Umwandlungsrate enthalten:
- JobRad-Vollkaskoversicherung & Mobilitätsgarantie
- Jährliche Inspektion (durch autorisierten Fachhändler)
Das Fahrrad darf auch von Haushaltsangehörigen genutzt werden.
Preisrahmen und Auswahl
Leasingfähig sind Fahrräder im Preissegment von 750 bis 7.000 Euro (inkl. Zubehör und Zusatzleistungen). Leasingfähiges Zubehör – darunter auch das vorgeschriebene Sicherheitsschloss (Mindestwert 49 Euro) – kann mitgeleast werden. Eine Übersicht findet sich im „Infoblatt Leasingfähiges Zubehör" im Portal.
Wichtige Pflichten, die ihr kennen müsst
Das Rundschreiben des MF enthält einige Pflichten, die ihr beim Abschluss des Nutzungsüberlassungsvertrags verbindlich eingeht:
Diebstahlsicherung: Das Fahrrad muss stets mit einem hochwertigen Schloss (UVP mind. 49 Euro) gesichert werden – auch in nicht abgeschlossenen Räumen oder an Fahrradträgern am Auto. Ohne Nachweis dieses Schlosses kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern.
Keine Veränderungen am Fahrrad: Tuning oder technische Veränderungen sind ausdrücklich untersagt.
Schadensmeldung: Diebstahl oder Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei unter Angabe der Rahmennummer anzuzeigen. Die Meldung an die Vollkaskoversicherung muss spätestens drei Wochen nach dem Schadenstag erfolgen.
Schadensablauf im Portal:
1. Im meinJobRad-Portal anmelden
2. Reiter „Meine JobRäder" -> Vertragsnummer notieren
3. „Versicherungsfall melden" anklicken
WebSeminare – jetzt noch Termin sichern
JobRad bietet Einführungswebinare an, in denen alle Details zu Registrierung und Teilnahmeberechtigung erklärt werden. Die Schulungen werden aufgezeichnet und bleiben abrufbar:
- 8. Juni 2026, 16:30 Uhr
- 12. Juni 2026, 16:00 Uhr
Registrierung und weitere Informationen unter:
https://www.jobrad.org/einfuehrung/sachsen-anhalt
Hinweis für Tarifbeschäftigte
Die Entgeltumwandlung wirkt sich auf Entgeltbestandteile aus, die vom monatlichen Bruttoentgelt abgeleitet werden – zum Beispiel die Jahressonderzahlung. Außerdem kann das beitragspflichtige Entgelt in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sinken. Wer unsicher ist, sollte dies vorab mit der Personalabteilung oder einem Steuerberater klären.
Position des BDK Sachsen-Anhalt
Wir haben in der Entstehungsphase dieses Modells aktiv mitgewirkt und begleiten nun seinen Start. Dass das Ministerium der Finanzen uns direkt auf Ungenauigkeiten in unserer ersten Veröffentlichung hingewiesen hat, zeigt: Der Dialog zwischen Verband und Dienstherr funktioniert. Wir werden weiter informieren – insbesondere, wenn sich in der Praxis Lücken zeigen sollten.
Wer Fragen hat, kann sich jederzeit an den BDK Sachsen-Anhalt wenden.
Grundlage: Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen Sachsen-Anhalt, Referatsleiter Jürgen Maaß, vom 18. Mai 2026
Stand: Juni 2026