Dienstradleasing kommt – BDK Sachsen-Anhalt hat sich dafür eingesetzt
17.05.2026
Wer die Entwicklung verfolgt hat, weiß: Dieses Ergebnis war kein Selbstläufer. Während andere Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern längst Fahrräder per Gehaltsumwandlung verleasen, schaute Sachsen-Anhalt lange zu. Der BDK Sachsen-Anhalt hat diesen Rückstand immer wieder öffentlich benannt und sich gemeinsam mit anderen Verbänden für eine zeitgemäße Lösung starkgemacht.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vom 27. Juni 2024 wurde die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen. Im April 2026 hat das Ministerium der Finanzen die JobRad GmbH aus Freiburg als Dienstleister beauftragt. Der offizielle Start des Angebots ist für Sommer 2026 geplant.
Was steckt dahinter?
Das Modell ist einfach erklärt: Der Dienstherr least ein Fahrrad und überlässt es der Beamtin oder dem Beamten für 36 Monate zur dienstlichen und privaten Nutzung. Die monatliche Leasingrate wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen – das reduziert die Lohnsteuerlast und bietet damit einen realen finanziellen Vorteil. Die Teilnahme ist vollständig freiwillig.
Für Beamtinnen und Beamte gilt dabei eine Besonderheit: Da sie nicht sozialversicherungspflichtig sind, fällt der Sozialversicherungsvorteil weg, den Tarifbeschäftigte zusätzlich realisieren können. Die Lohnsteuerersparnis bleibt aber bestehen – und entscheidend: Die Besoldungsumwandlung wirkt sich nicht negativ auf die Pensionsansprüche aus. Im Rahmenvertrag des Landes sind Wartung, Reparatur, Schadenabwicklung und Versicherungsleistungen grundsätzlich inkludiert. Ein Händlernetz mit mindestens 50 stationären Fahrradhändlern in Sachsen-Anhalt ist vertraglich gesichert.
Wann kann ich mitmachen?
Das Ministerium der Finanzen wird den offiziellen Start über das Landesintranet bekanntgeben. Wer eine Gehaltspfändung hat oder sich in einem Insolvenzverfahren befindet, ist leider ausgeschlossen – das ist gesetzlich zwingend. Alle anderen sollten die Wartezeit nutzen, um die eigene Situation zu prüfen und das Wunschrad schon mal im Kopf zu haben.
Checkliste:
So nutzt ihr das Dienstradleasing
Phase 1 – Voraussetzungen prüfen
Persönliche Teilnahmeberechtigung:
- Aktives Dienstverhältnis mit dem Land Sachsen-Anhalt (Beamter auf Lebenszeit oder auf Probe, Richter, Tarifbeschäftigter)
- Verbleibendes Dienstverhältnis beträgt mindestens 36 Monate
- Keine laufende Pfändung, Abtretung oder Aufrechnung der Bezüge
- Kein laufendes Insolvenzverfahren als Schuldner
- Bezüge werden aktiv ausgezahlt (kein unbezahlter Urlaub, keine Freistellung ohne Bezüge)
- Nicht Beamter auf Widerruf (Probebeamte: Rückfrage bei Personalstelle)
Pfändungsfreigrenze beachten (§ 850c ZPO): - Nach der Besoldungsumwandlung muss das verbleibende Nettoeinkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen (aktuell 1.491,75 €/Monat für Alleinstehende; höher bei Unterhaltspflichten)
- Bei Unsicherheit: Berechnung durch die Bezügestelle des Landes anfordern
Phase 2 – Vorbereitung auf den offiziellen Start
- Landesintranet beobachten – die Freigabe kommt über das Ministerium der Finanzen
- Bestätigung abwarten, dass die Bezügestelle bereit ist
- Personalstelle / Dienstbehörde vorab kontaktieren: Gilt das Angebot bereits für meinen Bereich?
- Portalzugang für das JobRad-Portal bereithalten
- Wunschfahrrad recherchieren – nur Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h (keine S-Pedelecs); fabrikneues Modell; Zubehör ist leasingfähig
- Persönliche Einsparung mit dem JobRad-Rechner (jobrad.org) vorab kalkulieren
Für Beamte: - Sozialversicherungsersparnis entfällt
- Lohnsteuerersparnis und volle Pensionsunberührtheit bleiben bestehen
Phase 3 – Beantragung
- Registrierung im JobRad-Portal nach offiziellem Freigabestart
- Arbeitgeber-Freigabe im Portal beantragen (Genehmigung i. d. R. in wenigen Minuten)
- Wunschfahrrad bei einem Vertragshändler auswählen (mind. 50 Händler in Sachsen-Anhalt)
- Überlassungsvertrag unterzeichnen (Nutzungsüberlassung für 36 Monate)
- Einwilligung zur Besoldungsumwandlung gegenüber der Bezügestelle erteilen – Achtung: ein Widerruf während der Laufzeit ist in der Regel nicht möglich
- Fahrrad beim Händler abholen und Übernahmeprotokoll unterzeichnen
- Leasingbeginn: erster Monatserster nach Übergabe
Phase 4 – Steuerliche Aspekte
Privatnutzung des Dienstrads ist als geldwerter Vorteil monatlich zu versteuern. Berechnung: 0,25 % des Bruttolistenpreises (abgerundet auf volle 100 €) × 1 %. Beispiel: Fahrrad UVP 2.400 € → 6,00 €/Monat Steuerlast. Die volle Pendlerpauschale von 0,30 €/km bleibt absetzbar.
Besonderheiten für Beamte:
- Keine Sozialversicherungsersparnis (da befreit) – Lohnsteuerersparnis bleibt
- Keine negative Auswirkung auf Pensionsansprüche (LBesG LSA)
- Ggf. leichte Kirchensteuerersparnis durch vermindertes Steuereinkommen
Am Laufzeitende - Im Sachsen-Anhalt-Modell ist keine Kaufoption vertraglich vereinbart
- Kalkulatorischer Restwert: 10 % des Anschaffungspreises
- Fahrrad wird zurückgegeben oder zu gesondert vereinbarten Konditionen übernommen
- Wird das Rad unter 40 % des UVP übernommen, entsteht ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil
Phase 5 – Versicherung und Wartung - Versicherungsschutz ist grundsätzlich im Leasingpaket inkludiert – bei Vertragsabschluss prüfen: Diebstahlschutz / Vollkasko enthalten
- Wartung, Reparatur und Störfallmanagement sind vertraglich gesichert
- Schadenmeldung bei Diebstahl oder Unfall: sofort Polizeidienststelle einschalten (Rahmennummer notieren!) und über das JobRad-Portal melden (Auftragsnummer KAU + Rahmennummer bereithalten)
- Prüfen: Auslandsnutzung versichert? Zubehör (Helm, Schloss) mitversichert?
Ausschlussgründe auf einen Blick
Nicht teilnehmen darf, wer:
- Beamter auf Widerruf ist
- Bezüge gepfändet, abgetreten oder aufgerechnet werden
- Schuldner in einem laufenden Insolvenzverfahren ist
- das Dienstverhältnis kürzer als 36 Monate andauert
- keine Bezüge erhält (Elternzeit, Sonderurlaub ohne Besoldung)
- ein S-Pedelec oder Kraftfahrzeug leasen möchte.
Gilt das Leasing auch für Pensionäre?
Wer bereits in Pension ist, kann keinen neuen Leasingvertrag abschließen – das Modell setzt ein aktives Dienstverhältnis mit laufenden Bezügen voraus. Wer jedoch während einer laufenden 36-monatigen Leasingzeit in den Ruhestand tritt, kann den Vertrag in vergleichbaren Landesmodellen bis zum Ende weiterführen. Ob Sachsen-Anhalt diese Regelung ebenfalls vorsieht, ist noch nicht abschließend veröffentlicht. Der BDK Sachsen-Anhalt hat dazu beim Ministerium der Finanzen nachgefragt und wird informieren, sobald eine verbindliche Antwort vorliegt.
Position des BDK Sachsen-Anhalt
Das Dienstradleasing ist kein Luxus – es ist ein längst überfälliges Instrument moderner Personalgewinnung und -bindung. Wir haben uns in den vergangenen Jahren dafür eingesetzt, weil wir wissen, dass viele Kolleginnen und Kollegen im Kriminaldienst täglich mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen oder kommen würden – wenn die Bedingungen stimmen. Jetzt stimmen sie.
Der BDK Sachsen-Anhalt wird den Start des Angebots weiter begleiten und bei Bedarf auf bestehende Lücken hinweisen. Wer Fragen hat oder auf Probleme stößt, kann sich jederzeit an uns wenden.