Direktabrechnung bei der Beihilfe

16.02.2016

Ab 1. März 2016 kann bei stationären Aufenthalten die Beihilfe direkt mit dem Rechnungssteller abgerechnet werden.

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) eröffnet ab 1. März die Möglichkeit Beihilfeleistungen bei stationären Aufenthalten direkt mit dem Rechnungssteller abzurechnen.

Weitere Informationen sowie die notwendigen Formulare sind beim LBV im Internet hinterlegt und können auch über das polizeiliche Intranet Polizei-Online abgerufen werden.

 

 

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Baden-Württemberg
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