Drogenpolitik des BDK NRW

07.01.2018

Aufgrund missverständlicher medialer Berichterstattung zum Thema Cannabis stellt der Bund Deutscher Kriminalbeamter Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. klar, dass er nach wie vor die von ihm initiierte Beschlusslage des BDK-Bundesvorstandes fachlich vertritt und kriminalpolitisch unterstützt.
Drogenpolitik des BDK NRW
Foto: angieconscious / pixelio.de
Der Bundesvorstand stimmte der folgenden Position bei seiner Sitzung im Jahr 2015 in Braunschweig bei zwei Enthaltungen einstimmig zu:
 

Der BDK bestärkt seine Beschlusslage zur Rauschgiftkriminalität aus seiner Bundesvorstandssitzung im September 2014 in Leipzig und setzt sich für eine repressive angebotsorientierte Drogenpolitik sowie eine nicht-repressive nachfrageorientierte Drogenpolitik ein. Er steht insoweit hinter seinem aktuellen Positionspapier. Darüber hinaus befürwortet der BDK zum jetzigen Zeitpunkt keine grundsätzliche Legalisierung des Erwerbs, Besitzes und Handeltreibens – auch in Form von vermeintlich „kontrollierter“ Abgabe - derzeit illegaler Rauschgiftsubstanzen.

Entwicklungen in den Vereinigten Staaten können für uns keine fachlichen Argumente sein, um von dieser Haltung abzurücken. Wir engagieren uns daher nach wie vor für eine Entkriminalisierung auf Konsumentenseite und eine repressiv ausgerichtete Kriminalstrategie in Bezug auf die Handeltreibenden. 

Die von Befürwortern einer wie auch immer gearteten „regulierten“ Abgabe vorgebrachten Argumente überzeugen uns nicht. Die Analyse des bislang einzigen Gesetzentwurfes zu diesem Thema erfolgte im Auftrag des Bundesvorstandes durch den stellvertretenden Landesvorsitzenden Oliver Huth, seinerzeit Leiter der AG Drogenpolitik des BDK. Sie ist hier abrufbar:

https://www.bundestag.de/blob/415108/89956531796ff40dc3a779c34b0e00ff/bund-deutscher-kriminalbeamter-e--v---bdk--data.pdf

Der geschäftsführende Landesvorstand