Drogenpolitik des BDK NRW
07.01.2018
Der BDK bestärkt seine Beschlusslage zur Rauschgiftkriminalität aus seiner Bundesvorstandssitzung im September 2014 in Leipzig und setzt sich für eine repressive angebotsorientierte Drogenpolitik sowie eine nicht-repressive nachfrageorientierte Drogenpolitik ein. Er steht insoweit hinter seinem aktuellen Positionspapier. Darüber hinaus befürwortet der BDK zum jetzigen Zeitpunkt keine grundsätzliche Legalisierung des Erwerbs, Besitzes und Handeltreibens – auch in Form von vermeintlich „kontrollierter“ Abgabe - derzeit illegaler Rauschgiftsubstanzen.
Entwicklungen in den Vereinigten Staaten können für uns keine fachlichen Argumente sein, um von dieser Haltung abzurücken. Wir engagieren uns daher nach wie vor für eine Entkriminalisierung auf Konsumentenseite und eine repressiv ausgerichtete Kriminalstrategie in Bezug auf die Handeltreibenden.
Die von Befürwortern einer wie auch immer gearteten „regulierten“ Abgabe vorgebrachten Argumente überzeugen uns nicht. Die Analyse des bislang einzigen Gesetzentwurfes zu diesem Thema erfolgte im Auftrag des Bundesvorstandes durch den stellvertretenden Landesvorsitzenden Oliver Huth, seinerzeit Leiter der AG Drogenpolitik des BDK. Sie ist hier abrufbar:
Der geschäftsführende Landesvorstand