Droht nach Personalnot nun auch noch Platznot?

15.09.2016

Wie unserem BDK-Landesverband erst jetzt bekannt wurde, plant das federführende Finanzministerium in Schwerin, die Kosten für die Unterbringung von Beschäftigten der Landesverwaltung zu optimieren.
Droht nach Personalnot nun auch noch Platznot?

Hinter dieser sachlich und vernünftig klingenden Leitaussage verbirgt sich aus unserer Sicht leider nur eine weitere Einschränkung für unsere Arbeit. In einem Schreiben vom März 2016 aus dem Finanzministerium mit Bezug auf Kabinettsvorlagen steckt nach unserer Auffassung einige Brisanz für die Landespolizei, insbesondere für die Kriminalpolizei. Zukünftig sollen Mitarbeiter in obersten Landesbehörden zu mindestens 50 % in Doppelbüros sitzen und in nachgeordneten Dienststellen zu 70 %.

Nun mag mancher Leser fragen, wo ist denn das Problem, wenn überwiegend zwei Beschäftigte in einem Büro arbeiten? Schließlich gibt es in der Verwaltung und in der Wirtschaft zahlreiche doppelt oder mehrfach genutzte Büros. Um das Problem zu erkennen, muss man die Spezialität der Aufgaben und Pflichten der Kripo kennen und erkennen. Leider werden Polizei und damit auch die Kriminalpolizei gerne und einfach in den Topf mit dem Namen Verwaltung geworfen und eine Spezialausrichtung oft genauso einfach verneint. Wir vermuten hinter der angedachten Optimierung der Kosten einen ehrlichen Wunsch zum Sparen, doch gerade bei der Kripo kann sich das als Rohrkrepierer erweisen.

In einer Kriminalpolizeiinspektion, einem Kriminalkommissariat oder deren Außenstellen gibt es kaum Verwaltungsstellen, dort regiert der Polizeivollzug. Und das bedeutet für die Ermittler in erster Linie Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten, mehr oder weniger am laufenden Band. Jetzt kann sich der Leser vermutlich leicht vorstellen, wie eine Vernehmung ablaufen würde, wenn ein Zweier-Team von Kriminalisten in einem Büro gleichzeitig arbeiten müsste. Der nicht vernehmende Beamte würde in seiner Arbeit unvermeidlich gestört und stört auch wieder die Vernehmung des Kollegen, da er entweder seine Vernehmung in einem anderen Zimmer durchführen müsste oder aber im gleichen Büro weder telefonieren, sich großartig bewegen noch konzentriert arbeiten könnte. Gleichzeitig müsste verhindert werden, dass die vernommene Person unweigerlich vorhandene Ermittlungsakten, weitere ausschließlich für den Dienstgebrauch bestimmte Unterlagen oder den PC-Bildschirm einsehen kann.

Darüber hinaus würde sich der bürokratische Aufwand erhöhen, denn die Benutzung der zwangsläufig vorzuhaltenden Vernehmungszimmer muss koordiniert und verwaltet werden. Allerdings würden sich dann wieder polizeitypische Hindernisse aufbauen, denn eine Vernehmung kann vorher nicht in ihrer Zeitdauer bestimmt werden und ad-hoc-Vernehmungen müssten dann wohl ausfallen. Es sei denn, es werden ausreichend Vernehmungsräume – natürlich mit der notwendigen technischen Ausstattung – vorgehalten, doch das würde der gewollten Optimierung der Kosten wohl entgegen laufen.

Nach unserer Einschätzung sind Einzelbüros für Ermittler und Vernehmer die einzig zweckmäßige und kostengünstige Variante bei der Planung zukünftiger Raumbedarfe. Natürlich gibt es auch bei der Kriminalpolizei, beispielsweise im Landeskriminalamt, die vertretbare und logische Entscheidung zur Doppelbelegung von Sachbearbeiterbüros. Doch das muss im Einzelfall erwogen und entschieden werden. Eine pauschale Vorgabe ohne Beachtung der speziellen Anforderungen hilft nicht und behindert am Ende die Arbeit unserer Ermittler. Der umgekehrte Weg führt zum Erfolg. Die Kripo-Dienststellen geben ihre Planung ab, die dann bautechnisch umgesetzt wird. Und wenn nur eine äußerst geringe Doppelbelegungsquote aller Büros herauskommt; nicht der Sparzwang ist das Ziel sondern die unbedingte Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Kriminalpolizei.

Hier sehen wir einen dringenden Handlungsbedarf für die neue Landesregierung.

Und als BDK bleiben wir am Ball.

Ronald Buck
Landesvorsitzender