BDK-Verband Bundespolizei begrüßt den Vorschlag einer Verordnung über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen an den EU-Außengrenzen

17.09.2013

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU Parlaments berät heute über den Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über ein Einreise/Ausreisesystem (EES=Entry-/Exit System).
BDK-Verband Bundespolizei begrüßt den Vorschlag einer Verordnung über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen an den EU-Außengrenzen

Mit diesem System würde eine seit Schaffung des Schengenraumes bestehende Sicherheitslücke geschlossen werden, indem personenbezogene und biometrische Daten von (visapflichtigen oder von der Visumpflich befreiten) Drittstaatsangehörigen, die über die Schengenaußengrenzen ein- und ausreisen, zeitweise gespeichert würden. Die jetzigen Regularien der Elemente der Zuwanderungs- und Migrationssteuerung in Europa sind stumpfe Schwerter. Rücküberstellungen im Dublinverfahren finden nur noch selten, nach Griechenland gar nicht mehr statt. Die Rückführungsquoten betragen nur ein Minimum der tatsächlich Auseisepflichtigen. Visaerschleichungen sind Dank der Regelungen des Visakodex (Auslagerung der Antragsaufnahme und damit Wegfall der Einzelvorsprache) nur noch anhand der Aktenlage feststellbar. Kein EU-Staat kann mit Bestimmtheit sagen, wie viele Personen oder welche Straftäter sich unerlaubt im Land aufhalten.

In Zeiten von Terrorismus, Extremismus, Ausbreitung der Organisierten Kriminalität und Zuwanderung aus asylfremden Gründen könnte dieses System nicht nur einen Beitrag zur Bekämpfung irregulärer Migration und Schleusungskriminalität, sondern in späterer Folge zur Aufklärung, aber auch zur Verhinderung von Straftaten leisten. Daher befürwortet der BDK nicht nur die Einführung des EES, sondern auch seine Nutzung zu Zwecken der Strafverfolgung.

Entgegen der Befürchtungen des BfDI hält der Verband BPOL des BDK sowohl die Verhältnismäßigkeit der zeitweisen Speicherung personenbezogener Daten als auch die Praxistauglichkeit für gegeben. Diesbezügliche Einwände überzeugen aufgrund der grenzpolizeilichen Regelungen (Vollkontrollen an den Außengrenzen) nicht. Auch wären selbstverständlich visafrei reisende Drittstaater zu erfassen, da ihr Aufenthalt auf 90 innerhalb von 180 Tagen reglementiert ist.