Streit um die Forderung nach dem Reservemagazin zur P30 bei der Bundespolizei

24.03.2015

Die Henne oder doch erst das Ei?
Streit um die Forderung nach dem Reservemagazin zur P30 bei der Bundespolizei
Der "Stein des Anstoßes"

Die Forderung, den Beamten der Bundespolizei für ihre Dienstpistole P 30 ein Reservemagazin zur Verfügung zu stellen, ist vernünftig und wird von GdP wie BDK getragen. Aber wer erhob sie zuerst? Das scheint zumindest nach Auffassung des Bezirks GdP Bundespolizei wichtig zu sein.

Wir haben am 18.02.2015 berichtet, dass wir weiterhin, wie schon seit dem Jahr 2009 fordern, dass den Vollzugsbeamten der BPOL seitens ihres Dienstherrn für ihre Dienstwaffe P30 ein Reservemagazin zur Verfügung gestellt wird, um den sich verschärfenden Gefährdungssituationen im Inland besser und ausreichend gerüstet entgegentreten zu können. Wir haben auch berichtet, dass im Bundesministerium des Innern (BMI) dieser Forderung größere Aufmerksamkeit als in der Vergangenheit geschenkt zu werden scheint und dass diese auch im Hauptpersonalrat stärkere Beachtung und Unterstützung findet. Dies wird auch davon getragen, dass sich der Bezirk BPOL der GdP unserer Forderung, nach unserer Beobachtung, erstmals angeschlossen hat und sie nun auch mit gleichem Nachdruck verfolgt.

Aber genau der letzte Punkt wird jetzt wohl zum Streitpunkt zwischen den Gewerkschaften: Der Bezirk BPOL der GdP fühlt sich durch unseren Bericht vom 18.02.2015 ungerechtfertigt als „Nachzügler“ dargestellt, hat er doch auch schon im Jahr 2014 die Forderung nach dem Reservemagazin für die P 30 öffentlich erhoben. Und da man sich, nach Auffassung der GdP, von „direkten Mitbewerbern“ nicht als Nachzügler darstellen lassen muss, fordert sie uns per Anwaltsschreiben auf, eine solche Darstellung künftig zu unterlassen. Zu dieser „Unterlassung“ will sie uns unter Androhung einer fünfstelligen Vertragsstrafe verpflichten und droht darüber hinaus eine gerichtliche Auseinandersetzung darüber an. Übrigens mit einer Fristsetzung von einem Tag und der Aufforderung, ihr die nicht unerheblichen Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung zu erstatten.

Vielleicht sind die Kollegen der GdP jetzt tatsächlich selbst darauf gekommen, dass für unsere Kollegen in der Bundespolizei ein Reservemagazin für die P 30 in einer Bedrohungslage einen wichtigen Unterschied ausmachen kann. Vielleicht erhebt die GdP diese Forderung bereits seit Anfang 2014, ohne durch unsere Forderung seit 2009 inspiriert zu sein – wir halten das für weniger wichtig als den Umstand, dass zu diesem wichtigen Thema nun die Vertreter von mindestens zwei in der Bundespolizei vertretenen Berufsverbänden am gleichen Strang ziehen und damit hoffentlich den Dienstherrn endlich bewegen können, die Ausrüstung der Vollzugsbeamten in der Bundespolizei der bestehenden Bedrohungslage anzupassen.

Vielleicht haben wir die Vertreter der GdP mit unserer Forderung inspiriert, vielleicht nicht. Vielleicht ist es aber auch für die eigentliche Sache – die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse in der Bundespolizei – gar nicht so vorteilhaft, wenn diese Berufsverbände darüber vor Gericht streiten, wer eine berechtigte Forderung zuerst erhoben hat. 

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