Ein Ende des Kieler Intrigantenstadls ist nicht in Sicht

21.07.2009

Oder: Zu den Spätfolgen von Lügen, Verrat und Vertuschung – nicht nur für Schleswig-Holstein

Die Regierungskoalition aus CDU und SPD in Schleswig-Holstein ist am Ende. Wie es dort politisch weitergeht und wann ein neuer Landtag gewählt wird – darüber soll am kommenden Donnerstag entschieden werden.

Am vergangenen Wochenende meldete sich die Ex-Ministerpräsidentin Heide Simonis zu Wort und betrieb Ursachenforschung. Sie lägen unter anderem in der so genannten Barschel-Affäre, so Simonis gegenüber dem FOCUS. Durch dessen Verleumdungskampagne gegen sein SPD-Herausforderer Björn Engholm im Jahre 1987 sei zu viel Porzellan zwischen CDU und SPD zerschlagen worden: „Da gab es gegenseitige Verwundungen und Verletzungen, da hat die CDU einen Sturz hinnehmen müssen, den sie als ungerecht empfand, vor allem, als herauskam, dass Björn Engholm auch nicht ganz die Wahrheit gesagt hatte.“

Wie kann sich eine ehemalige Ministerpräsidentin im Jahr 2009 trotz eindeutiger Ergebnisse des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Kieler Landtages nur mit solchen Verdrehungen und Unwahrheiten öffentlich äußern?

Zur Erinnerung eine kurze Zusammenfassung aus der bereits im September 2006 erschienenen Dokumentation „Der Doppelmord an Uwe Barschel“ von

In drei Jahren gründlicher Arbeit bis Ende 1995 widerlegt der PUA II fast alle Ergebnisse des PUA I: Engholm, Jansen, Nilius und andere Genossen werden zahlreicher Lügen überführt. Barschel wird von fast allen Vorwürfen entlastet. … Im Mai tritt Engholm von seinen Ämtern als MP, Vorsitzender der Bundes-SPD und als Kanzler-Kandidat zurück. Er muss zugeben, dass er jahrelang gelogen hat.“ (S. 310)

Kann es sein, dass Engholms Nachfolgerin Simonis, die ihren Aufstieg seinem Rücktritt zu verdanken hatte, dessen Umstände und Details inzwischen entgangen sind? Und warum stellt sie den Sturz der CDU 1987 als ein eher zufälliges Ereignis dar, für das sie sich mit der Zubilligung als „ungerecht“ auch noch 22 Jahre später in der Pose von Mitleid und (scheinbarer) Objektivität eine dicke Träne rausdrückt? Amnesie oder gar spätes Verständnis für den Verrat des Abgeordneten aus den eigenen Reihen, der ihre Wiederwahl als MP 2005 scheitern ließ – und das gleich viermal?

Doch noch einmal zurück in den Zeitraum der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses von 1993 bis 1995. Ein neues pharmakologisches Gutachten und ein Buch eines ehemaligen Mitarbeiters des israelischen Geheimdienstes Mossad belegen nachdrücklich, dass Barschel am 11.10.1987 im Genfer Hotel umgebracht worden ist. Daraufhin muss der Lübecker Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme der Ermittlungen gestattet werden. Diese neuen Ermittlungen werden 1998 aber trotz klarer Beweise für Mord mit einem „Gesamtbericht“ - einer „Wischi-Waschi-Bewertung“, wonach weder Mord noch Selbstmord auszuschließen seien – beendet.

Selbst als 2003 – also noch zur Amtszeit von Frau Simonis als MP - ein Bekennerschreiben auftaucht, in dem sich ein Berufsverbrecher bezichtigt, nach vielen anderen Auftragsmorden auch den Mord an Uwe Barschel begangen zu haben, wird nicht weiter ermittelt (es wurde im Buch von Wolfram Baentsch auf S. 287 abgedruckt; sein Inhalt ist nach mehreren Gutachten - eine linguistische Analyse wurde auf S. 290-291 wiedergegeben - auch ernst zu nehmen).

In die Amtszeit von Herrn Carstensen als MP fällt der bisher letzte Höhepunkt des Beitrages der Justiz zur Verhinderung der Aufklärung des offensichtlichen Mordes. Am 15.07.2008 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seinen ablehnenden Beschluss zur Verfassungsbeschwerde des Leitenden Oberstaatsanwalts Heinrich Wille, wonach sein Buch mit der Mordthese nicht vertrieben werden darf. Vorausgegangen war die Entscheidung des Schleswig-Holsteiner Generalstaatsanwalts Erhard Rex, der dem Lübecker Chef-Ermittler im Todesfall Barschel untersagt hatte, dienstlich erworbenes Wissen „privat zu vermarkten“.

Formal sind die Entscheidungen der Justizorgane korrekt! Dem Bundesverfassungsgericht kann kein Vorwurf gemacht werden. Es hatte nur über die Zulässigkeit der Untersagung der Veröffentlichung durch den Kieler Generalstaatsanwalt zu entscheiden, nicht über die Begründetheit der Mordthese.

Geben sich aber Juristen nicht auch oft zu schnell damit zufrieden, bei politisch heiklen Fällen nicht „Farbe bekennen“ zu müssen; wenn sie sich also mithilfe einer formellen Begründung vor einer inhaltlichen Stellungnahme erfolgreich drücken können? Dies scheint vor allem hier zuzutreffen, da bei einer Veröffentlichung des Reports des Chef-Ermittlers offenbar zusätzliche Hinweise auf Versäumnisse und Fehlentscheidungen des Generalstaatsanwalts und der Landesregierung sichtbar werden würden.

Gegenüber der Öffentlichkeit wird immer gern mit den staatstragenden Prinzipien der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz argumentiert. Dabei ist die Staatsanwaltschaft alles andere als unabhängig, weil nach § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes weisungsgebunden. Und die Generalstaatsanwälte sind politische Beamte, d.h. sie können ohne Begründung jederzeit in den Ruhestand versetzt werden.

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hatte und hat demzufolge immer die Möglichkeit Bedingungen zu schaffen, die eine Weiterführung der Ermittlungen und eine vollständige Aufklärung der Todesumstände garantieren. Aber das wollten bzw. durften bisher weder Frau Simonis noch Herr Carstensen. Warum wohl? Sicher auch weil sie beide Nutznießer von Lügen, Verrat und Vertuschung waren.

Im Klappentext des Buches von Wolfram Baentsch, der für seinen Einsatz beim Aufbau journalistischer Strukturen in den neuen Bundesländern das Bundesverdienstkreuz erhalten und für die außergewöhnliche journalistische und kriminalistische Qualität seiner Dokumentation eine weitere Auszeichnung dieser Art verdient hat, heißt es:

Die ‚Barschel-Affäre’ erschütterte die Bundesrepublik. Die größte politische Affäre der deutschen Nachkriegsgeschichte – so wurde das dramatische Geschehen aus dem Wahlkampf von Schleswig-Holstein schon vor dem gewaltsamen Tod des Ministerpräsidenten Uwe Barschel genannt.“

Und als was muss man es seit dem 11. Oktober 1987 bezeichnen? Als größten Fall des politisch motivierten und vertuschten Mordes an einem Ministerpräsidenten der Partei, die zugleich die regierende Partei auf Bundesebene war (mit siebenjähriger Unterbrechung seit 2005 wieder ist und nach dem 27.09.2009 auch bleiben will)?

Oder als Beleg für die rechtsstaatliche Qualität des politischen Systems, dem die DDR vor fast 19 Jahren beigetreten ist (oder richtiger wurde)?