Einführung der spezialisierten Ausbildung

15.09.2016

Der Landesverband Sachsen begrüßt die Entscheidung des Innenministers des Landes Sachsen-Anhalt zur Einführung der spezialisierten Ausbildung, der sog. Y-Ausbildung und der damit verbundenen Möglichkeit zur Direkteinstellung in die Kriminalpolizei.
Einführung der spezialisierten Ausbildung

Eine Entwicklung, die wir in Sachsen seit langem verfolgen. Durch beständiges Wirken ist es dem Bund Deutscher Kriminalbeamter deutlich mit zu verdanken, dass sich in der Ausgestaltung der Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei der Gedanke einer Spezialisierung niederschlagen konnte. Bereits im Jahr 2000 legten wir dem  damaligen Innenminister des Freistaates Sachsen, Klaus Hardraht, ein Thesenpapier vor, um die Bereitschaft im Sächsischen Staatsministerium für eine verwendungsspezifische Ausbildung überhaupt erst einmal zu wecken. Von einer tatsächlichen verwendungsorientierten Ausbildung waren wir meilenweit entfernt.

Die in den Folgejahren über uns gekommenen Altersabgänge bei der Kriminalpolizei und der damit verbundene Verlust von Expertenwissen kommt einem Kahlschlag bei der Kriminalpolizei gleich. Hier muss dringend gegengesteuert werden.

Folgerichtig beschäftigte sich der Landesverband Sachsen auf seinem 8. Landesdelegiertentag am 7. November 2014 mit dem inneren Zustand der Kriminalpolizei. Unter der Thematik „Maßnahmen zur Verbesserung der Altersstruktur und der Gestaltung der Aus- und Fortbildung in der Kriminalpolizei“ wurden Handlungsbedürfnisse formuliert, die aktueller denn je sind. Die Ermöglichung des Direkteinstieges in die Kriminalpolizei und eine darauf aufbauende Studiengestaltung sind hier eine Kernforderung.

Die Ausgangssituation in Sachsen ist für einen solchen Schritt nicht so schlecht.

Mit der Neukonzeptionierung des Bachelor-Studienganges und der hier gewählten modularen Wissensvermittlung ist bereits eine gute Ausgangssituation gegeben.  Das Curriculum und die darauf aufsetzenden Module könnten entsprechend angepasst werden.

Zudem erhöht die Einführung des Direkteinstieges und die spezialisierte Ausbildung deutlich die Attraktivität des Polizeiberufes und ist für das Profil der Hochschule nur dienlich.

Zudem wurde mit der Einführung des Ausbildungsgang für IT-Spezialisten in der Fachrichtung „Computer- und Internetkriminalitätsdienst“ faktisch die Form der Direkteinstellung in der Kriminalpolizei gewählt, da diese Absolventen mit Einstellung sofort in das Amt Kriminalkommissar eingewiesen wurden. Das sollte auch für Beamte der Fachrichtung „Polizeivollzugsdienst“ möglich sein.

Sachsen könnte bei einer Entscheidung für einen Direkteinstieg auf Erfahrungswerte der Länder Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg und nunmehr auch Sachsen-Anhalt  aufbauen.

Sachsen wie auch Sachsen-Anhalt sind Mitglied der bestehenden Sicherheitskooperation der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Sikoop). Im Rahmen dieser Kooperation bestehen bereits Projekte in der gegenseitigen Unterstützung bei der Gestaltung der Aus- und Fortbildung.

Ein Schritt zur Y-Ausbildung und Direkteistellung in die Kriminalpolizei wäre ein zukunftsweisender und visionärer Schritt.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter Landesverband Sachsen wird dem Sächsischen Staatsministerium eine Konzeption für die Gestaltung einer verwendungsbezogenspezialisierten Ausbildung, der hier erforderlichen  Fortschreibung laufbahnrechtlicher Bestimmungen und zu Anforderungen der Personalplanung vorlegen.

Mit Fertstellung wird dieses Konzept, auch gern zur Nachahmung in anderer Bundesländern, hier vorgestellt.

Der Gedanke der Einheitspolizei hat ausgedient. Diese Erkenntnis muss aber noch reifen.