Einsatzanzug für KDD bleibt

25.01.2022

Dienstkleidungsvorschrift wird geändert
Kriminalpolizei
Wie das TMIK am 24.01.2022 mitteilte, wurde ein offenbarer Fehler in der letzten Änderung der Dienstkleidungsvorschrift jetzt korrigiert.
Der BDK hatte den Vizepräsident der LPD, Herrn Thomas Quittenbaum,
darauf aufmerksam gemacht. Herr Quittenbaum hat sich umgehend gekümmert und das Problem beim TMIK angesprochen.
Der KDD darf seinen Einsatzanzug zweiteilig, flammhemmend also weiterhin nutzen und muss diesen nicht abgeben.