Energiepreispauschale auch für BW Pensionärinnen und Pensionäre

04.10.2022

Zwischen Freude und Frust. Energiepreispauschale, Besoldungs- und Versorgungsanpassung, Coronaprämie.
Bruno Glätsch - Pixabay

Eine richtige Entscheidung in Sachen Energiepreispauschale

Nachdem der Bund nun auch für die Rentnerinnen und Rentnern sowie seine Bundes-Ruhestandsbeamtinnen und -beamten eine Energiepreispauschale plant, begrüßt der BDK BW die Ankündigung der Landesregierung diese Energiepreispauschale in Baden-Württemberg auch seinen Ruhestandsbeamtinnen und -beamten zu gewähren. Bei einer aktuellen Inflationsrate von rund 10 % müssen sich die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten in Baden-Württemberg mit einer Anpassung ihrer Versorgungsbezüge von durchschnittlich 0,23 % in 2022 klarkommen.

„Es ist eine notwendige und überfällige Maßnahme für die Empfänger von Ruhestandsbezügen, auch wenn eine reale Entlastungwirkung nur sehr beschränkt ist. Sie dürfen zukünftig nicht mehr von der realen Einkommenswicklung und den Besoldungsanpassungen abgehängt werden.“ sind sich die drei Sprecher des BDK für Pensionäre, Rentner und Versorgungsangelegenheiten in Baden-Württemberg einig.

 

Frust bleibt dennoch nicht aus – denn allzu präsent ist immer noch das Thema Coronaprämie (und die Übertragung des Tarifergebnisses von +2,8 % ist erst im Dezember)

Die im Rahmen der Tarifverhandlungen von den Vertragsparteien ausgehandelte Coronaprämie war aus Sicht des BDK BW eine versteckte Einmalzahlung und klammerte in ihrer Art die Ruhestandsbeamten bewusst oder unbewusst aus. Insgesamt sieht der BDK BW Einmalzahlungen als kritisch an, da nur gute und solide Lohnerhöhungen Langzeiteffekte haben und damit später sowohl im Bereich Rente als auch bei der Pension Wirkung haben. Im Bereich der Alimentation sind Einmalzahlungen zudem unter dem Gesichtspunkt verfassungsrechtlich beschriebener Abstandsgebote kritisch zu sehen.

In einem Jahr der Rekordinflationsraten freuen wir uns darüber, dass wenigstens die Rentnerinnen und Rentner eine halbwegs solide Rentenerhöhung erhalten – zugleich bleibt bei Versorgungsempfängerinnen und -empfängern wie dargestellt, spürbar weniger im Geldbeutel übrig.

 

Es ist noch nicht zu spät!

Aktuell wird das „BVAnp-ÄG 2022“ (Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Ba-den-Württemberg und zur Änderung dienstlicher Vorschriften) im Landtag beraten, die grün-schwarze Regierung hat es in der Hand, noch Ausgleiche zu schaffen.