Energiepreispauschale kommt im September

31.08.2022

Im Mai 2022 wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz eine einmalige Energiepreispauschale („EPP“) in Höhe von 300 Euro durch die Bundesregierung beschlossen.
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Laut Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) wird die Pauschale allen Beschäftigten innerhalb der Polizei ausgezahlt, die während des Jahres 2022 (gegebenenfalls auch nur für einen Teil des Jahres) in einem Dienstverhältnis stehen und in einer der Steuerklassen 1-5 eingereiht sind.

Die Pauschale wird ab 01. September 2022 ausgezahlt, das heißt für Beamtinnen und Beamte mit den Bezügen für Oktober und für die Beschäftigten mit dem Gehalt für September. Alle in Elternzeit, die im Jahr 2022 keinen Arbeitslohn erhalten haben, müssen dem LBV nachweisen, dass sie im Jahr 2022 Elterngeld bezogen haben. Nur dann darf das LBV die Auszahlung vornehmen. Weitere Informationen diesbezüglich hat das LBV auf seiner Homepage veröffentlicht. Die Pauschale ist steuerpflichtig, Sozialversicherungsbeiträge werden keine abgezogen.

Ausgenommen von der Zahlung der EPP sind alle Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand oder in der Pension, die in diesem Jahr keine Einkünfte erzielt haben. Der Grund liegt in der Zielrichtung der EPP. Dazu schreibt das Bundesfinanzministerium in seinen FAQ:

„Die Energiepreispauschale (im Folgenden nur noch „EPP“) von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind.“

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Dominique Möbius, Sprecherin Tarif kommentiert dazu

"Ich finde die EPP ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Durch das Ende des Tankrabatts, sowie den Wegfall des 9-Euro-Tickets, werden die wenigsten eine spürbare Entlastung durch die einmalige Pauschale wahrnehmen. Ein kostenfreies Landesticket für den Öffentlichen Personennahverkehr für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, wie Hessen es bereits vor Jahren erfolgreich eingeführt hat, wäre meines Erachtens zielführender. Ebenso ist es endlich an der Zeit, dass auch für Tarifbeschäftigte eine Möglichkeit geschaffen wird ein „JobBike BW“ zu leasen und hierdurch die Fahrtkosten auf dem Weg zum Dienst oder auch privat zu minimieren.“