Enkeltrickbetrug: BDK unterstützt richtungsweisende Klage gegen Nord LB Braunschweig

02.05.2018

"BGH-Entscheidung zum Thema Bankenhaftung bei Enkeltrickbetrug steht unmittelbar bevor." Der BDK Niedersachsen unterstützt die Angehörigen der mittlerweile verstorbenen 91 jährigen Ingeborg Z. aus Braunschweig bei der Klage gegen einen Bankmitarbeiter der Nord LB in Braunschweig.
Enkeltrickbetrug: BDK unterstützt richtungsweisende Klage gegen Nord LB Braunschweig
Bild: www.polizei-beratung.de

Der BDK fordert eine Verantwortlichkeit der Bankinstitute bei diesem Phänomen ein, da sie ganz entscheidend mitinvolviert sind.
Verantwortungsbewusste Banken fragen bei "merkwürdigen Abhebungsversuchen" ihrer meist betagten Kunden misstrauisch nach und setzen auch die örtliche Polizei in Kenntnis.
In Braunschweig gab es im Jahre 2017 allein 110 erfasste vollendete "Enkeltrickbetrugsfälle". Das Dunkelfeld dürfte erheblich höher liegen.
 
Kriminalhauptkommissar Christian Mehner, stellvertretender Landesvorsitzender des BDK Niedersachsen, dazu in der ARD Sendung "Brisant":

"Die älteren Menschen werden so unter Druck gesetzt, dass sie wie unter Hypnose handeln. Durch permanente Telefonanrufe werden die Opfer geschickt manipuliert und kommen allein aus dieser Situation nicht mehr heraus."

Im Braunschweiger Fall hat offensichtlich ein Bankmitarbeiter jegliche Sorgfaltspflicht missen lassen und der älteren Dame, die unter Zeitdruck mit einem Taxi bei der Bank vorgefahren war, 30.000,- € ausgehändigt, die wenige Minuten später an die Täter weitergegeben worden sind. Als das Opfer später realisiert hatte, dass es einem Betrug aufgesessen war, schämte es sich danach so, dass es zu massiven Einschränkungen im Sozialverhalten der älteren Dame gekommen ist. Ein Jahr später ist sie, nachdem sie die Klage selber angestrengt hatte, leider verstorben.
 
Die Klägerin ist seit langen Jahren Vertragspartnerin der Bank gewesen. Aus einer solchen Vertragsbeziehung erwachsen gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Haupt- und Nebenpflichten. Der BGH hat hierzu allgemeine Grundsätze aufgestellt, im konkreten Fall zur Aufklärungs- und Warnpflicht bei Kreditgeschäften sowie im Giroverkehr, die jedoch ebenso im Rahmen des Sparvertrags gelten. Hierzu gehört, dass die Bank einen Wissensvorsprung gegenüber ihrem Kunden über spezielle Risiken des Einzelfalls, in den entschiedenen Fällen etwa bzgl. einer sittenwidrigen Übervorteilung des Bankkunden durch einen Dritten zulasten ihres Kunden, verfügt.
 
In erster Instanz wurde diese Klage verworfen, nun steht aktuell eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof an.

Die ARD berichtete dazu am vergangenen Samstag in ihrer Sendung Brisant.

Download des Beitrages (MP4)

 
Nachtrag:
Der XI- Zivilsenat des BGH hat inzwischen die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des 3. Zivilsenates des PLG Celle zurückgewiesen, da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erfordern. Von einer näheren Begründung wurde abgesehen (BGH XI ZR 495/17).