Entschädigungen in Schießstandaffäre - BDK forderte Transparenz bei den Bewertungsmaßstäben

04.01.2019

Die vom Senat eingesetzte Kommission hat offensichtlich ihre Bewertungen der gestellten Anträge auf Entschädigung aufgrund der Schießstandaffäre abgeschlossen. Der BDK hört von viel Unverständnis und auch Wut über nicht nachvollziehbare Unterschiede in den Entschädigungszahlungen. Wir haben deshalb noch vor Weihnachten Innensenator Geisel angeschrieben. Zwischenzeitlich hat der Senator geantwortet.
Entschädigungen in Schießstandaffäre - BDK forderte Transparenz bei den Bewertungsmaßstäben

Die vom Senat eingesetzte Kommission hat offensichtlich ihre Bewertungen der gestellten Anträge auf Entschädigung aufgrund der Schießstandaffäre abgeschlossen. Betroffene haben sich an den BDK gewandt und sehen die Bewertungsmaßstäbe kritisch. Von Ablehnungen, über 7500 € bis zu vereinzelt 50.000 € und 80.000 € – so berichten es die Betroffenen dem BDK – ist in den Bescheiden alles vertreten. Der BDK hört von viel Unverständnis und auch Wut über nicht nachvollziehbare Unterschiede in den Entschädigungszahlungen.

Wir haben deshalb noch vor Weihnachten Innensenator Geisel angeschrieben und um Transparenz ersucht. Zwischenzeitlich hat der Senator geantwortet und die Kriterien der Bewertungskommission dargelegt, die diese nach seiner Auskunft für sich unabhängig festgelegt hat. Hierbei wurde insbesondere die unterschiedliche Schwere der Erkrankungen, teilweise sogar ohne Beleg, jedoch stets unter Prüfung der Plausibilität hinsichtlich des Bezuges zu Schießleistungen herangezogen und kategorisiert. „In den jeweiligen Bescheiden wird die Entscheidung der Bewertungskommission begründet. Zudem wurden den Bescheiden die grundlegenden Entscheidungskriterien der Bewertungskommission jeweils beigefügt“, heißt es in der Antwort. Insgesamt seien etwa 3 Mio. Euro zusammengekommen, die nun an die Betroffenen ausgezahlt wurden. Für Ablehnungen seien seitens der Kommission folgende Kriterien angelegt worden: „Gelegenheitsschießer, fehlende Anspruchsberechtigung, versäumte Antragsfrist, nicht geltend gemachte, nicht plausible oder nicht relevante Gesundheitsstörungen“.

Seitens der Betroffenen besteht jedoch trotz dieser Vorgehensweise der Bewertungskommission weiterer Klärungsbedarf im Hinblick auf den Kreis der Bewerteten und zur Tiefe der Aktensichtung. „Die Kommission wird ihre Entscheidungen (…) in der Sitzung des Innenausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses am 21.01.2019 öffentlich begründen“, erklärte Senator Geisel in dem Schreiben weiter. Unser Sprecher AG Schießstätten, Michael Böhl, wird sich weiter um einen Termin bei Senator Geisel noch vor der Sitzung des ISOA bemühen, um die noch immer bestehenden Bedenken darzulegen und ggf. für Klärung sorgen zu können.

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