Erlass zur Einführungsfortbildung veröffentlicht

02.05.2014

Teilnahme an Einführungsfortbildung ist jetzt Pflicht: Wer zukünftig neu in die Kriminalpolizei des Landes Nordrhein-Westfalen eintritt muss zwingend an der „Zentralen Einführungsfortbildung für die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung“ am LAFP teilnehmen.
Erlass zur Einführungsfortbildung veröffentlicht

So sieht es der im Ministerialblatt Nr. 8 vom 18.03.2014 veröffentlichte Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales (Az. 404 – 27.29.06 vom 17.02.2014) vor.

„Erfolgreiche Kriminalitätskontrolle setzt eine fundierte kriminalistisch-kriminologische Aus- und Fortbildung voraus.“ So heißt es wörtlich in dem Erlass, mit dem das Ministerium die Notwendigkeit einer kriminalfachlichen Aus- und Fortbildung als Grundlage für eine erfolgreiche und qualifizierte Kriminalitätsbekämpfung unterstreicht.

Der Erlass sieht vor, dass alle Vollzugsbeamtinnen und –beamten, die ab sofort erstmalig auf Dauer „Aufgaben der Kriminalitätssachbearbeitung, der Kriminalitätsvorbeugung und der konzeptionellen Kriminalitätskontrolle“ wahrnehmen, erfolgreich an der zentralen Einführungsfortbildung des LAFP teilnehmen müssen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur diejenigen Beamtinnen und Beamten, die innerhalb der ersten vier Jahre nach Abschluss des Studiums in die Kriminalpolizei wechseln. Der Grund hierfür liegt in den begrenzten Kapazitäten des LAFP.

Die Behörden sind nunmehr verpflichtet, neu zugewiesene Kriminalbeamtinnen und –beamte innerhalb von zwei Jahren zur Einführungsfortbildung anzumelden. Im Falle der nicht erfolgreichen Teilnahme sieht der Erlass die Möglichkeit einer einmaligen Wiederholung vor; verläuft die Teilnahme auch dann nicht erfolgreich, so „ist die Verwendung in kriminalfachlichen Funktionen zu beenden“.

Gleichzeitig ist die Teilnahme an der Einführungsfortbildung Vorraussetzung für die Zulassung zu weiteren kriminalfachlichen Fortbildungsmaßnahmen.

Das Ministerium greift mit diesem Erlass jahrelange zentrale Forderungen des BDK auf und stärkt damit die halbjährige kriminalpolizeiliche Ausbildung. In der Vergangenheit wurden viele Kolleginnen und Kollegen, die zur Kriminalpolizei wechselten, ohne angemessene Vorbereitung ins kalte Wasser geworfen. Etwa 10% der Kolleginnen und Kollegen bei der Kripo dürften von diesem Einstieg betroffen sein. Viele hoffen bis heute auf eine Schulung.

In Zukunft bekommt jedoch der Großteil der Neuzugänge die Möglichkeit, seine Arbeit auf der Basis einer qualifizierten Ausbildung aufnehmen zu können.

„Wir begrüßen diesen Erlass außerordentlich und sehen ihn als ersten richtigen und wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer gestärkten kriminalistisch-kriminologischen Aus- und Fortbildung der Kriminalpolizei.“ meint der BDK-Landesvorsitzende Sebastian Fiedler und blickt zuversichtlich auf die von Minister Ralf Jäger beim Landesdelegiertentag Anfang April zu diesem Thema angebotenen Gespräche.