Erlass zur Planstellenbewirtschaftung vom 26.02.2009 - Erneut Öl ins Feuer der Verhandlungen um die Funktionszuordnung III (A12/A13)

05.03.2009

Düsseldorf, 05.03.2009 - "Mit dem neueren Erlass des Innenministeriums - herausgegeben vom stellvertretenden Abteilungsleiter der Polizeiabteilung - wird erneut Öl ins Feuer der Verhandlungen um die Funktionszuordnung und möglicher Stellenzuwächse A12/A13 gegossen.
Erlass zur Planstellenbewirtschaftung vom 26.02.2009 - Erneut Öl ins Feuer der Verhandlungen um die Funktionszuordnung III (A12/A13)

Düsseldorf, 05.03.2009 - "Mit dem neueren Erlass des Innenministeriums - herausgegeben vom stellvertretenden Abteilungsleiter der Polizeiabteilung - wird erneut Öl ins Feuer der Verhandlungen um die Funktionszuordnung und möglicher Stellenzuwächse A12/A13 gegossen. Die in dem Erlass erwähnten "rechtlichen Bedenken" durch einige Behördenleiter, Beförderungen nach A12 und A13 nur dann auszusprechen, wenn der entsprechende Topf (Sachbearbeiter und Führungskräfte der Kripo) nicht bereits ausgeschöpft ist, teilt auch der BDK und hat deshalb drei Eilverfahren bei Verwaltungsgerichten angestrengt. Daraus wird deutlich, dass der BDK in guter Gesellschaft mit Behördenleitern die Rechtsauffassung des Innenministeriums nicht teilt", erklärte der Landesvorsitzende Wilfried Albishausen heute in Düsseldorf.

Nicht nur die Formulierung im Erlass "Derzeit sind noch relativ viele Kriminalbeamte in weniger anspruchsvollen Funktionen (bis A11) verwendet, sind aber nach A12 besoldet, weil sie ohne konkrete Funktionsbindung (s.o.) in diese Besoldungsgruppe befördert wurden. Sie sind nur teilweise geeignet, in A12 Funktionen (Führung/ sog. Fachkarrieren) eingesetzt zu werden und blockieren damit Beförderungschancen für andere Beamtinnen und Beamte" empfindet der BDK und damit die Kriminalpolizei als eine Zumutung und abwertende Feststellung fernab jeder Realität. Sie bringt obendrein eine Vielzahl von qualifizierten und hoch motivierten Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten mit langer Berufserfahrung in die Situation, als "Beförderungsblockierer" abgestempelt zu werden. Das ist unerträglich!!!

Der BDK stellt dazu klar:

  • Dieser Erlass ist die offensichtliche Schutzschrift zur Rechtfertigung der "topfscharfen" Zuweisung der Beförderungsstellen im 1. Quartal 2009 vor den mit den Eilverfahren befassten Verwaltungsgerichten.
  • Dieser Erlass beschreibt den Iststand der FZO III zurzeit und zeigt der Kriminalpolizei, was auf sie zukäme, wenn es beim Verlust von 450 Beförderungsmöglichkeiten nach A12 bliebe.
  • Wir sind derzeit auf der Zielgeraden bezüglich eines Stellenzuwachses (rund 600 Stellen A12/A13), der den Verlust der 450 Beförderungsmöglichkeiten nach A12 für die Kripo verhindern wird.
  • Allein deshalb erschüttert der vorliegende Erlass abermals das Vertrauen der Kriminalpolizei in die Politik des Innenministeriums.

"Der BDK erwartet eine entsprechend deutliche Klarstellung und wird notfalls erneut zu Kampfmaßnahmen, auf die wir fairerweise während der Verhandlungen um Stellenzuwächse verzichtet haben, greifen. Das kann sehr bald geschehen, nämlich dann, wenn unsere "Verhandlungspartner" von dieser Vereinbarung abweichen", erklärte der Landesvorsitzende Wilfried Albishausen abschließend in Düsseldorf.

Download Erlass vom 26.02.2009 (PDF - 130 KB)