Erleichterter Aufstieg ausgeschrieben – Nachteile für Kripo?

25.10.2016

In unserer Landespolizei ist aktuell eine Aufstiegsmöglichkeit in den früheren höheren Polizeivollzugsdienst durch Qualifizierung für besondere Verwendungen ausgeschrieben.
Erleichterter Aufstieg ausgeschrieben – Nachteile für Kripo?

Für alle, die im Verwaltungsdeutsch nicht so geübt sind, eine hoffentlich (noch) verständlichere Fassung. Einer Polizistin im Rang einer Ersten Polizei-/Kriminalhauptkommissarin oder einem Polizisten im Rang eines Ersten Polizei-/Kriminalhauptkommissars wird die Möglichkeit eröffnet, nach einem Auswahlverfahren und der anschließend stattfindenden Qualifizierungsmaßnahme in den früheren höheren Dienst aufzusteigen. Der Gewinner des Auswahlverfahrens kann dann bis zur Direktorin oder zum Direktor avancieren.

Die Bedingungen zur Zulassung für dieses Auswahlverfahren sind teilweise fast wörtlich der Polizeilaufbahnverordnung für Mecklenburg-Vorpommern entnommen: Die KandidatInnen müssen unter anderem

  • bereits Erste Hauptkommissare sein und die erforderliche Eignung mitbringen,

  • zwischen 50 und 60 Jahre alt sein,

  • eine gute Beurteilung erhalten haben und

  • seit mindestens drei Jahren eine Funktion auf einem Dienstposten im höheren Dienst wahrgenommen haben.

Besonders im letzten Kriterium, welches übrigens nicht in der hiesigen Polizeilaufbahnverordnung verankert ist, sehen wir einen großen Nachteil für Mitarbeiter der Kriminalpolizei, die ansonsten eine Chance auf den Aufstieg in besonderer Verwendung besitzen würden. Denn im Gegensatz zu den Kollegen der Schutzpolizei sind in der Kripo nur wenige Konstellationen denkbar, bei denen Kriminalbeamte auf Dienstposten des höheren Dienstes Verwendung finden könnten, ganz im Gegensatz zu unseren uniformierten Polizisten.

Glücklicherweise sind wir gutgläubige Berufsvertreter, da wir ansonsten annehmen könnten, hier würde mit Absicht der Kreis der KandidatInnen klein gehalten, zuungunsten einiger Polizeisparten.

Dessen ungeachtet kommt ein weiterer fader Beigeschmack hinzu. Der Fakt, nur einen einzigen Aufstieg ab März 2017 zu ermöglichen, findet kaum den Beifall der Betroffenen. Wir stellen jährlich mehrere Seiteneinsteiger mit juristischem Abschluss ein, die zunächst über keinerlei polizeiliche Erfahrungen verfügen. Für unsere erfahrenen Polizeifachleute scheinen wir in unserer Landespolizei weit weniger übrig zu haben, da deren Aufstiege nur unregelmäßig und in geringster Anzahl angeboten werden.

Auch hier sehen wir Änderungsbedarf in der anstehenden Legislaturperiode der neuen Landesregierung. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Auswahlverfahren wünschen wir viel Erfolg und am Ende das sicher notwendige Quäntchen Glück.