Erschwerniszulage erhöhen!

21.03.2014

Insbesondere in den Spezialeinheiten, aber auch bei den Spezialkräften des Landes Niedersachsen versehen hoch motivierte Kolleginnen und Kollegen ihren Dienst auf freiwilliger Basis. Zuvor haben sie sich erfolgreich einem anspruchsvollen Auswahlverfahren, in dem u.a. gesundheitliche Eignung und gesteigerte körperliche Fitness getestet werden, gestellt.
Erschwerniszulage erhöhen!

Im Dienst sehen sie sich besonderen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Die operative Bekämpfung schwerster Kriminalität birgt kaum kalkulierbare Gefahren. Darüber hinaus wird von ihnen eine enorme Einsatzbereitschaft und Flexibilität, sowohl zeitlich als auch örtlich, verlangt, was nicht zuletzt das Privatleben belastet.

Personalgewinnung ist ein zentrales Thema.

Keine potenziell geeignete Bewerberin bzw. kein potenziell geeigneter Bewerber darf wieder „zurückziehen“, weil ihr oder ihm ein finanzieller Nachteil entstehen würde. Hier treten Wechselschichtzulage und Erschwerniszulage in Konkurrenz.

In Anbetracht der „Ansprüche des Dienstherrn“ muss gerade die Verwendung in einer Spezialeinheit, bei den Spezialkräften oder als VE finanziell attraktiv sein!

Gemäß § 22 Erschwerniszulagenverordnung erhält der genannte Personenkreis in Niedersachsen nur 153,39 Euro monatlich, Angehörige einer Spezialeinheit auf Bundesebene (z.B. MEK) hingegen erhalten 300,00 Euro monatlich.

Es stellt sich die Frage, mit welchen fachlich fundierten Argumenten die Niedersächsische Landesregierung diese Ungleichbehandlung rechtfertigt. Wesentliche Unterscheidungsmerkmale sind nicht ersichtlich. Deshalb muss Gleiches auch gleich bewertet werden!

Diese längst überfällige Wertschätzung fordert der BDK für die Kolleginnen und Kollegen der MEKs, des SEK NI, der SE OT und VE.



Der geschäftsführende Landesvorstand

 

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