Erschwerniszulagenverordnung Teil II – Fahnder werden berücksichtigt

23.05.2019

Unmittelbar vor dem Beschluss des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses zu einer dringenden Beschlussempfehlung bzgl. der Erschwerniszulagenverordnung (EZulVO) meldeten sich Kollegen der Ziel- und Intensivfahndung und machten aus unserer Sicht zu Recht ihre Ansprüche auf Zulage geltend, die für diesen Bereich bundesweiter Standard sind. Die Berliner Koalition hatte nach Bewertung des BDK das Thema durchaus im Blick, sie verkannte jedoch möglicherweise aufgrund falscher Beratung, dass diese Kolleginnen und Kollegen weder einer Mobilen Fahndungseinheit (MFE) noch der Abteilung für operative Dienste im LKA angehörig sind. Diese beiden Formulierungen waren bereits zuvor in der Neufassung der EZulVO enthalten.
Erschwerniszulagenverordnung Teil II – Fahnder werden berücksichtigt

Der BDK wurde unmittelbar im Hintergrund aktiv bei den Regierungsfraktionen, um eine Änderung noch im Hauptausschuss zu ermöglichen. Auch aufgrund von Presseberichten, deren Quelle jedenfalls recht sicher weder im BDK noch bei den Fahndern zu suchen ist, kam es letztendlich im Hauptausschuss zu keiner finalen Einigung der Koalitionäre.

Nun hat heute das Plenum einen Änderungsantrag zur EZulVO beschlossen, der die Fahnder mit folgender Formulierung in der Verordnung berücksichtigt:

„Die Zulage beträgt bei einer Verwendung in der Abteilung für Operative Dienste oder dem Dezernat für Fahndung des Landeskriminalamtes 188,00 Euro monatlich.“

Der BDK bedankt sich bei der Rot-Rot-Grünen Koalition für diese Last-Minute-Entscheidung, die durch politischen Druck seitens der Opposition sicher nicht einfacher wurde und auch hätte anders ausfallen können. Wir werden weiterhin unserer Linie treu bleiben, fachpolitische Anliegen mit den Beteiligten zu erörtern und nicht als erstes den Weg über die Medien zu suchen.

Gleichzeitig ist damit die EZulVO endgültig in Kraft und sollte nun zügig ihrer Umsetzung und den zugesagten Nachzahlungen rückwirkend zum 01.01.2018 zugeführt werden.

 

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