Es geht ums Geld - Gespräch mit Finanzminister Robert Crumbach
14.01.2026
Auf der Agenda standen Themen wie die mögliche Ausgestaltung und Umsetzung einer Regelbeförderung, die Abschaffung der gruppenbezogenen Höchstgrenzenkappung wegen "systemnaher DDR-Tätigkeiten" sowie Fragen zur Umsetzung aktueller Urteile zur verfassungskonformen und amtsangemessenen Beamtenalimentation. Vertreten wurde der BDK Brandenburg durch den Landesvorsitzenden Christoph Wenzlaff und dem BDK-Pensionär Holger Burkhardt.
Beförderungspraxis fördert Demotivation
Starre Vorgaben und quotierte subjektive Bewertungen dominieren nach wie vor das Beurteilungssystem in der Polizei des Landes Brandenburg und wirken sich im Zusammenhang mit langen Laufzeiten in den Beförderungsämtern negativ auf die Motivation der Mitarbeiter aus. Christoph Wenzlaff führte dazu aus:
„Es ist nicht nachvollziehbar warum ein Beamter, nachdem er sich über viele Jahre eine beförderungsfähige Beurteilung „erarbeitet“ hat, danach bei gleichbleibender Leistung und gleichbleibender Tätigkeit in der Bewertung wieder „herunterfällt“, damit andere Kollegen die Möglichkeit auf eine Beförderung erhalten können. Diese Verfahrensweise wirkt auf die Kolleginnen und Kollegen sehr demotivierend.“
Durch diese Praxis entstehen im Zusammenhang mit den begrenzten Beförderungsmöglichkeiten negative Effekte in den Teams bzw. durch Widersprüche und Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zu Vorgesetzten. Zudem mindert ein als unfair wahrgenommenes System die Attraktivität der Polizei als Arbeitgeber, was in Zeiten des Fachkräftemangels dringend verhindert werden muss. Die Einführung einer Regelbeförderung kann hier Gerechtigkeit und Attraktivität schaffen. Minister Crumbach brachte zum Ausdruck, dass auch er eine Regelbeförderung für denkbar hält. Diese würde aber grundlegende strukturelle Änderungen erfordern und ist deshalb nur langfristig umsetzbar. Insbesondere müssten die Stellenpläne entsprechend angepasst werden.
Zudem muss das Zulagenwesen zeitnah an die Erfordernisse moderner Polizeiarbeit angepasst werden. Nicht nur innerhalb der Kriminalpolizei gibt es immer mehr Spezialisierungen, die im Einzelnen sehr hohe physische und psychische Belastungen in sich tragen. Dem gerecht zu werden ohne dabei durch unzählige Spezialregelungen die Verwaltung zu lähmen muss das Ziel sein.
35 Jahre nach der Wende ist es endlich an der Zeit die gruppenbezogenen Höchstgrenzenkappung für systemnahe DDR-Tätigkeiten abzuschaffen
Zur Abschaffung der Höchstgrenzenkappung für die aktuell 130 betroffenen Beamten in Brandenburg, brachte Minister Crumbach zum Ausdruck, dass er diese in Absprache mit Ministerpräsident Dietmar Woidke forciert, es jedoch noch Abstimmungsbedarf in der Landesregierung gibt, insbesondere mit dem Innenministerium. Holger Burkhardt machte gegenüber dem Minister deutlich:
„Es geht um Pensionsansprüche, die nach 1990 mit Eid auf die Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig im Dienst des Landes Brandenburg erworben wurden. Obwohl die betroffenen Beamtinnen und Beamten nach der Wiedervereinigung mehrfach überprüft wurden, werden ihnen diese Ansprüche bis heute vorenthalten. Es wäre an der Zeit, dass sich Brandenburg diesbezüglich ein Beispiel an unseren Nachbarländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nimmt und diese ungerechte Regelung endlich abschafft.“
Finanzminister Crumbach betonte, dass es 35 Jahre nach der Wende und nach jahrzehntelanger engagierter und verlässlicher Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen für das Land Brandenburg an der Zeit sei, diese Regelung abzuschaffen und erklärte, sich weiterhin für eine entsprechende Änderung einzusetzen. Im Hinblick auf die, beim Verwaltungsgericht Cottbus anhängige Klage, die mit dem Ziel einer Vorlage beim Bundesverfassungsgericht geführt wird, machte Minister Crumbach deutlich, dass er eine politische Lösung auf Landesebene für den besseren Weg hält, um diese Regelung in Brandenburg zu ändern.
Keine Aussetzung der Verjährungseinrede in Brandenburg
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung der Berliner Landesbeamten wird im Moment hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das Land Brandenburg geprüft. In den letzten Jahren haben sich durch die jährlich wiederholte Antragstellung ca. 200 000 Anträge in der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg angesammelt. Während in anderen Bundesländern die Aussetzung der Verjährungseinrede beschlossen wurde, hat man sich in Brandenburg dagegen entschieden. Unseren Kolleginnen und Kollegen bleibt daher bis zu einer endgültigen Entscheidung nichts anderes übrig als weiterhin regelmäßig Widerspruch gegen ihr Besoldung bzw. Versorgung einzulegen.
Das Gespräch mit Robert Crumbach verlief sehr offen und konstruktiv. Der Minister zeigte Verständnis für die vorgebrachten Anliegen des BDK und signalisierte die Bereitschaft, gemeinsam nach praktikablen Lösungen zu suchen. Er machte allerdings auch deutlich, dass die Haushaltslage angespannt ist und andere wichtige Bereiche wie Bildung und frühkindliche Betreuung bereits von deutlichen Sparmaßnahmen betroffen sind. Wir bedanken uns ausdrücklich für die schnelle Reaktion auf unsere Terminanfrage und freuen uns auch in Zukunft über den fachlichen Austausch.