Es ist vollbracht

03.05.2018

Nach nunmehr fünf Jahren des Zauderns, Taktierens und Streitens über die Inhalte eines neuen Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) liegt endlich ein entsprechender Entwurf vor. Nach der Regierungsbildung ging dann alles plötzlich ganz schnell. Was in vier Jahren mit der niedersächsischen innenpolitischen Geisterfahrerpartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN offensichtlich nicht möglich war, scheint jetzt einen zügigen Verlauf zu nehmen.
Es ist vollbracht
(Quelle: Pixabay)

Klare gesetzliche Regelungen, wie zum Beispiel Aufenthaltsvorgaben, elektronische Aufenthaltsüberwachung, Meldeauflagen und insbesondere Kontaktverbote zur Bekämpfung sowohl terroristischer als auch Organisierter Kriminalität sind überfällig und daher zu begrüßen. 

Auch die neuen geplanten Regelungen für einen bis zu 74 Tage andauernden richtervorbehaltlichen Unterbindungsgewahrsam und einen Durchsetzungsgewahrsam sind äußerst begrüßenswert und ebenfalls als überfällig zu betrachten. Hier wäre sogar ein noch längerer Unterbindungsgewahrsam denkbar. Und allen Kritikern wird noch einmal ins Gedächtnis gerufen, dass es nicht die Polizei ist, die den Gewahrsam verhängt, sondern ein Richter.  

Natürlich garantiert auch der zielgerichtete Einsatz offener Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen nicht, dass Anschläge von terroristischen Gewalttätern verhindert werden können. Aber, und das wird in dieser Diskussion immer wieder vergessen, die Kameraaufzeichnungen können dazu führen, dass der oder die Täter schneller identifiziert und festgenommen werden, bevor sie den nächsten Anschlag oder ein anderes Verbrechen begehen können. Das haben die Erfahrungen aus der Vergangenheit, insbesondere in anderen Staaten, bewiesen. Die staatliche Aufgabe ist es nämlich nicht nur Straftaten zu verhindern, sondern auch Straftaten aufzuklären und die Täter beweiskräftig einer Verurteilung zuzuführen. Das wird im Rahmen dieser Diskussion immer wieder vergessen. Leider reiht sich hier auch die FDP in diese kurzsichtige Betrachtungsweise ein und bezeichnet die vorgesehenen Maßnahmen als unverhältnismäßig. 

Und zu guter Letzt ist auch der Ordnungsbegriff endlich wieder zurückgekehrt. Die Bürgerinnen und Bürger haben letztlich nicht nur Anspruch auf Sicherheit sondern auch auf Ordnung. Folgt man dieser Logik, müsste es demnächst auch wieder flächendeckend Ordnungsämter in Niedersachsen geben. Dieser Begriff wäre dann auch geschlechtsneutral und nicht maskulin wie der des Bürgeramtes. 

Matthias Karsch
Landesvorsitzender

 

PDF