Es muss nicht immer gestritten werden

07.02.2013

Datenschutz – BDK hilft gemeinsam mit dem zuständigen Leiter ein Versehen umgehend zu korrigieren
Es muss nicht immer gestritten werden

In einer Dienststelle unseres Landes vermuteten einige Mitarbeiter, einen Verstoß gegen bestehende Richtlinien des Datenschutzes erkannt zu haben. Was tun? Sie bitten den natürlich auch in dieser Diensteinheit vertretenen „Bund Deutscher Kriminalbeamter“, sich der mutmaßlichen Normverletzung anzunehmen, um den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen.

Was war passiert?

Der Stein des Anstoßes war ein elektronischer Ordner im polizeilichen Verbundsystem, der die Krankenstatistiken der Dienststelle enthielt und die von jedem Bediensteten eingesehen werden konnten. Einige dieser Daten schienen den Beschwerdeführern besonders schutzwürdig und dem Datenschutz unterliegend.

Unsere Berufsvertretung nahm sich also des Problems an und erkundigte sich rückversichernd bei der zuständigen Stelle in unserem Bundesland. Von dort wurde das wahrscheinliche Vorliegen datenschutzrechtlicher Unkorrektheiten bestätigt. Nach dieser Prüfung suchte der BDK-Verantwortliche den Leiter der Dienststelle auf und trug ihm das Anliegen der Mitarbeiter und seine Sichtweise auf die beanstandeten Listen vor. Der Chef nun ließ sich von den vorgebrachten Argumenten überzeugen und sicherte umgehend eine Änderung zu.

Nun ist der Vorfall nicht unbedingt für Jeden eine ausdrückliche Erwähnung wert. Wir wollen jedoch hervorheben, dass wir uns genau so eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem dienstlichen Leiter und einer Gewerkschaft bzw. Berufsvertretung vorstellen. Da es sich bei dem geschilderten Problem um ein irrtümliches Versehen handelt, soll die Dienststelle auch ungenannt bleiben. Allerdings bleibt damit auch der handelnde Leiter leider anonym…