Es wird Zeit: Kriminaldauerdienst statt BvD

09.03.2017

Der BDK setzt sich seit langem für die Einführung von landesweiten Kriminaldauerdiensten ein. Sie arbeiten erheblich professioneller als Bereitschaftsdienste und sind arbeitszeitrechtlich ausgereift.
Es wird Zeit: Kriminaldauerdienst statt BvD
Kirsten Beuck

Anfang dieses Jahres ergab eine Erhebung in der PD Itzehoe, dass die Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei nahezu einhellig die Einführung von Kriminaldauerdiensten befürworten. Ähnliche Stimmen sind aus andere Bereichen, in denen klassischer BvD geleistet wird, zu hören.

Das LPA hat im vergangenen Jahr festgestellt, dass die Anordnung von Rufbereitschaft aufgrund der erhobenen Einsatzzahlen nicht mehr tragbar und stattdessen die Anordnung von Bereitschaftsdienst angezeigt ist. Am 17.11.2016 entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az. 2 C 23.15), dass Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdiensten auf der Dienstelle zu 100% durch Freizeit ausgeglichen werden muss. Die Frage der Wirtschaftlichkeit stellt sich somit vollkommen neu. Die Auswirkungen für die Landespolizei SH werden aktuell in einer „AG Arbeitszeit“ des LPA betrachtet.

Der BDK hatte kürzlich beim Besuch des ZKD Lübeck die Gelegenheit, die Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion

  • Petra Nicolaisen (MdL, innenpolitische Sprecherin und Vorsitzende des Fraktionsarbeitskreises)
  • Barbara Ostmeier (MdL, justizpolitische Sprecherin des Innen- und Rechtsausschusses)
  • Dr. Axel Bernstein (MdL, polizeipolitischer Sprecher)
  • Hartmut Hamerich (MdL, Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Stockelsdorf)

über die Vorteile von Kriminaldauerdiensten zu informieren. Nach einigen Grußworten des PD-Leiters LPD Norbert Trabs stellte der Leiter des Zentralen Kriminaldauerdienstes, EKHK Michael Schildt, in einem eindrucksvollen Vortrag die Entwicklung der so genannten K-Wache zum ZKD dar.

Die Historie zeigt, dass zunächst Mitarbeitende der beiden Kriminalgruppen außerhalb der Bürozeiten Bereitschaftsdienste wahrnahmen. Die Zusammensetzung der Bereitschaftsgruppen variierte. Es gab keine Spezialisierung, keine gelebten Standards oder routinierten Abläufe. 1989 wurde der KDD eingerichtet, um 2002 schließlich in den Zentralen Kriminaldauerdienst zu münden.

Da die vorgegebenen Mindeststärken von 1:4 in den vier Dienstgruppen nicht immer gehalten werden konnten, wurde der ZKD im Oktober 2008 als Pooldienststelle eingeführt. Hierdurch reduzierte sich die Personalstärke von 32 auf 28 Polizeivollzugsbeamte und – beamtinnen (VZÄ/Vollzeitäquivalente). Eine Evaluation belegte, dass trotz Poolbildung die Qualität der geleisteten Arbeit unverändert hoch blieb. Auch die befürchtete Unzufriedenheit der Mitarbeitenden blieb aus.

EKHK Michael Schildt beleuchtete des Weiteren die erreichbare Professionalisierung einer eigenständigen Dienststelle für den Ersten Angriff der Kriminalpolizei gegenüber dem klassischen BvD, die da sind:

  • Fachliche Fortbildung und damit Qualitätssicherung für eine begrenzte Anzahl an Vollzugsbeamten/-beamtinnen
  • Spezialisierung: Festlegung von Ansprechpartnern für einzelne Themen- / Deliktsfelder des ZKD, die als Multiplikatoren fungieren
  • Routine: Schafft Handlungssicherheit auch in schwierigen Einsatzlagen
  • Detaillierte Kenntnisse der Arbeitsweisen am Einsatz Beteiligter wie RLS, Schutzpolizei, Rettungs- und Notarztwesen, Feuerwehr, Ausländerbehörden, Schutzeinrichtungen u.a.)
  • Persönliche Kontakte
  • Dienst- und Fachaufsicht: die Dienstgruppenleitung steht als ständiger Ansprechpartner, für Entscheidungen, zur Zuarbeit für das Team/die Teams zur Verfügung
  • Arbeitsintensive Einsätze können ggf. durch zwei Teams bearbeitet werden
  • Zumeist kürzere Reaktionszeiten als im BvD-Modell
  • Keine Ad-hoc Lagen aus der Tiefschlafphase
  • Entlastung der Sachbearbeitung in den Fachdienststellen, bei sehr geringen bis keinen Nachalarmierungen
  • Kriminalpolizeiliche Ansprechpartner stehen immer sofort für kriminalpolizeiliche Fragen zur Verfügung
  • Häufig erfahren KPSt´en und Schutzpolizeidienststellen Unterstützung für ihre Aufgabenbereiche
  • Attraktivität für Dienstanfänger/-innen
  • Unterstützung für Schwerpunkte in den PD´en (WED, Fahndung).

Die zentrale Bearbeitung einer großen Zahl von herausragenden Einsätzen wie z.B. Todesermittlungen bedeutet eine erhöhte Gefahr belastend zu wirken. Um diesem vorzubeugen bzw. über eine entsprechende Handlungskompetenz zu verfügen, haben die Angehörigen des ZKD ein Programm zur psychosozialen Gesunderhaltung entwickelt. Eine offene Gesprächskultur, die festgeschriebene Fürsorgepflicht der Dienstgruppenleitung gegenüber den Mitarbeitenden, Supervision und eine enge Zusammenarbeit mit der psychiatrischen Abteilung des UKSH Lübeck mindern das Risiko.

Daneben wird – wie der Planer des ZKD Lübeck, KHK Torsten Stebner darstellte – Rücksicht auf persönliche Bedürfnisse genommen, wird die Teilnahme am Dienstsport gefördert und der Sozialraum ansprechend gestaltet.

Die anwesenden Regionalsprecher Henrik Reershemius und Stefan Dummer sowie die Regionalsprecherin Britta Basner zeigten sich ebenso wie die Landtagsabgeordneten von den Ausführungen angetan. Die CDU-Politikerinnen und Politiker waren von dem hohen Grad der Professionalität so begeistert, dass sie zahlreiche Nachfragen zur Organisation in anderen PD´en stellten.

Sie sicherten zu, sich in ihren Aufgabenbereichen für die flächendeckende Einführung von zentralen Kriminaldauerdiensten und den daraus notwenigen Personalforderungen einzusetzen.

Der mehrstündige Besuch der Landtagsabgeordneten sowie die Aufnahme der Forderung in das CDU-Wahlprogramm belegten das entgegengebrachte Interesse.

Der BDK Landesverband SH bedankt sich ausdrücklich bei EKHK Michael Schildt für die eindrucksvolle Darstellung und seiner Bereitschaft, ggfs. auch weiteren interessierten Landtagsabgeordneten die Vorteile eines Kriminaldauerdienstes zu erläutern. Wir bedanken uns auch bei KHK Benjamin Schulz, der die informative Präsentation erstellt hat und diese Interessierten zur Verfügung stellt.

 

 

Kirsten Beuck und Henrik Reershemius

für den Landesvorstand