Europäischer Gerichtshof stellt klar – Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit

22.02.2018

Mit Spannung wurde diese neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erwartet, nunmehr hat das höchste europäische Gericht sein Urteil gesprochen und erklärt, dass Bereitschaftszeit Arbeitszeit ist.
Europäischer Gerichtshof stellt klar – Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit

Geklagt hatte im Jahre 2009 ein Feuerwehrmann aus Belgien, der monatlich eine ganze Woche Bereitschaftszeit verzeichnet, nach dem normalen Dienst und an Wochenenden. Nach der Meinung des belgischen Kollegen sei Bereitschaftszeit Arbeitszeit.

Der EuGH gab dem Feuerwehrmann jetzt Recht.

Die europäische Arbeitszeitrichtlinie gelte auch für Mitarbeiter der Feuerwehr. Somit ist eine Zeit der Bereitschaft dann Arbeitszeit, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter während dieser Zeit zu Hause und im Einsatzfall innerhalb kürzester Zeit dienstbereit sein müssen. Damit schränke sich die Möglichkeit erheblich ein, einer anderen Tätigkeit nachzugehen.

Auch wenn das Urteil konkret für den Fall eines klagenden belgischen Feuerwehrmanns gesprochen worden ist, gelte es nach den Angaben eines Gerichtssprechers aber doch allgemein für alle Beschäftigten in der Europäischen Union, die von zu Hause aus den Bereitschaftsdienst leisten und innerhalb kürzester Zeit in den Einsatz müssen. Somit sind auch andere Berufsgruppen betroffen.

Wir sind als sicherlich betroffene Berufsgruppe gespannt, ob und wie schnell sich das Ministerium für Inneres und Europa dazu durchringen wird, die Urteilsgrundsätze anzuerkennen und für Mecklenburg-Vorpommern gelten zu lassen. Das Urteil gilt übrigens lange rückwirkend. Wir werden zur Sache natürlich auch weiter berichten.

Für Rückfragen:

Ronald Buck

0171.1440304

ronald.buck (at) bdk.de