Fachveranstaltung im Landeskriminalamt NRW

07.06.2016

Eine gemeinsame Fachveranstaltung von BDK und DPolG
Fachveranstaltung im Landeskriminalamt NRW

Trotz widrigstem Wetter mit Sturmwarnungen und Platzregen fanden zahlreiche interessierte Kriminalisten den Weg zum LKA. Sie bereuten es nicht.

In Anwesenheit der Landesvorsitzenden Sebastian Fiedler (BDK) und Erich Rettinghaus (DPolG) und weiteren Mitgliedern des Landesvorstandes des BDK NRW referierte der Berliner LKD a.d. Herr Tuxor eloquent zu seinen Erfahrungen mit dem sog. „Taser“.

Anschließend erläuterte Oberstaatsanwalt Andreas Stüve, Staatsanwaltschaft Düsseldorf die praktischen Auswirkungen, der im Rohentwurf des Bundesjustizministers zur StPO-Reform enthaltenen Vorschläge aus seiner Perspektive

Sein Hauptaugenmerk legte er auf die Problematik der zukünftigen Vernehmungen in besonderen Fällen und in wie weit es realistisch umsetzbar ist diese zukünftig nur noch mit Videomitschnitt zu gestalten. Weder die Staatsanwaltschaften noch die Polizei verfügen heute über die erforderliche technische Ausstattung. Auch ist noch unklar, wie eine künftige wortgenaue verschriftet erfolgen soll und wie diese in größeren Verfahren eingeführt werden sollen.

Herr Stüve machte u.a. deutlich dass vor der durchaus sinnvollen Novellierung zwingend zunächst die Ressourcen geschaffen werden müssen.

Die Schlussworte wurden durch Sebastian Fiedler und Erich Rettinghaus gehalten. Sie zeigten an Hand von einzelnen Beispielen den Teilnehmern deutlich wie wichtig die kommende Wahl, sowohl für den örtlichen Personalrat, als auch für den Hauptpersonalrat sei. Bei dieser Gelegenheit stellte sich auch Peter Burgermeister, der BDK Kandidat im PHPR für die Tarifbeschäftigten, vor und stand für Fragen zur Verfügung.