Fahndungskostenpauschale und Bekleidungsgeld – Streichung mit Beigeschmack!

20.06.2019

Wenn Kollegen, die fleißig ermitteln, Durchsuchungen und Festnahmen realisieren und die immer wieder gern durch Polizeiführung und Politik gelobten Ergebnisse abliefern, um ihre verdienten Pauschalen gebracht werden, so kann etwas nicht richtig sein!
Fahndungskostenpauschale und Bekleidungsgeld – Streichung mit Beigeschmack!
Photo by Sara Kurfeß on Unsplash

Immer wieder gab es heftig und emotional geführte Diskussionen über die Zahlung bzw. Streichung der Fahndungskostenpauschale und des Bekleidungsgeldes für die ´ermittelnde` Kriminalpolizei im Land. Seit den 1990er Jahren hat sich da nichts geändert. Längere Zeit kehrte Ruhe ein – die Pauschalen wurden gezahlt. Und mit einem Mal „ploppt“ das Thema wieder auf, weil die Pauschalen gestrichen werden sollen. Richtig ist, dass in der entsprechenden Regelung turnusmäßige Überprüfungen vorgesehen sind, ob die Voraussetzungen für die Zahlung der Pauschalen noch vorliegen.

Diese Überprüfung hat nun nach uns vorliegenden Informationen ergeben, dass die beiden Pauschalen für etliche Kollegen der ermittelnden Bereiche, z.B. in den KKI der PD West gestrichen wurden. In der PD Ost soll es in einigen Bereichen ähnlich sein und in der PD Süd und der PD Nord prüft man wohl. Wie schon erwähnt, ist das Prozedere so vorgesehen und daran ist auch nichts auszusetzen! Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, dann darf auch nicht gezahlt werden. Jedoch darf und muss diese missverständliche Regelung und deren Interpretation an sich hinterfragt werden!

Fakt ist, dass die Anzahl der ermittlungsintensiven Straftaten sich trotz des Rückganges der Gesamtkriminalität in ihrer absoluten Anzahl nicht geändert hat. Vielmehr steigen die Arbeitsraten pro Verfahren immer weiter an – beispielhaft sei nur der sprunghaft gestiegene und sehr zeitaufwändige Einsatz von Dolmetschern bei Vernehmungen genannt. 

Dennoch werden durch unsere Kollegen wöchentlich Durchsuchungsmaßnahmen realisiert, Ermittlungen und Befragungen vor Ort getätigt oder auch Festnahmen durchgeführt. Wir wissen alle, dass sich polizeiliche Maßnahmen nicht nach dem Wetter planen lassen und auch die äußeren Umstände kann man sich als Kriminalbeamter leider nicht aussuchen. Regelmäßig haben wir es mit total verdreckten Wohnungen, verwahrlosten Personen oder stinkenden Drogenplantagen zu tun. Örtlichkeiten bei denen die gutbürgerliche Kleidung eines Beamten mehr als fehl am Platze ist.

Auch führen Kollegen immer wieder Fahndungsmaßnahmen selbst durch, weil Fahndungskräfte schlicht nicht zur Verfügung stehen. Künftig in den KKI der PD West und in Teilen der PD Ost ohne hierfür pauschal entschädigt zu werden.

Dazu kommt, dass der Dienstherr von jedem Polizeibeamten erwartet, dass dieser sich zur eigenen Gesunderhaltung sportlich fit hält, aber auch, um den Anforderungen des Polizeiberufes gerecht werden zu können. Hierfür stellt der Dienstherr im elektronischen Warenhaus Sportbekleidung bereit, die dort von den Kolleginnen und Kollegen bestellt werden kann. Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei haben allerdings auf das elektronische Warenhaus gar keinen Zugriff, und kaufen sich seit vielen Jahren ihre Sportkleidung selbst. Dies stellt eine immense Ungleichbehandlung zwischen den einzelnen Bereichen in unserer Polizei dar, die durch die Streichung des Bekleidungsgeldes nun noch weiter verschärft wird.

Mit der Streichung der Fahndungskostenpauschale bleibt es den Kolleginnen und Kollegen so nur übrig, ihre tatsächlichen Auslagen akribisch abzurechnen. Unterm Strich dürften durch den Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung jeder einzelnen Quittung sogar noch höhere Kosten auf den Dienstherrn zukommen, als wenn er sich unserer Auffassung anschließen und die Zahlung der Pauschalen beibehalten würde.

Derzeit überlegt man, das Bekleidungswesen der Polizei im Land zu überarbeiten. Dazu gehört wohl eine Anhebung des Bekleidungsbudgets als auch die Erweiterung der Produktpalette im elektronischen Warenhaus. Diese Überlegungen sind richtig und notwendig, denn für alle Bereiche wachsen die Anforderungen an die polizeilichen Tätigkeiten und folglich auch an die Ausrüstungsgegenstände, Uniformen etc. Von daher begrüßen wir diese Bestrebungen ausdrücklich! Aber genau diese Bemühungen rufen bei den Kollegen der ermittelnden Bereiche Unverständnis hervor. Ihre Pauschalen werden gestrichen und die Pauschalen der Kollegen anderer Bereiche werden angehoben. 

Dieses Vorgehen hat doch einen sehr faden Beigeschmack und trägt mit Sicherheit nicht zur Steigerung der Attraktivität der Kriminalpolizei bei. Ganz im Gegenteil…

Wir stehen aktuell mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales in intensivem Kontakt, um eine Lösung im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen zu erzielen.