Falsche Identität gefällig?

30.01.2015

Anmeldung mit falschen Dokumenten in Berlin leicht gemacht! Es mutet an wie ein Stück aus dem Tollhaus, ist aber leider die Realität. Bei den Bezirksämtern in Berlin werden die vorgelegten Dokumente bei der Anmeldung und Eintragung im Melderegister nur mangelhaft überprüft. Täter mit ge- oder verfälschten Pässen nutzen diese Möglichkeit, um sich eine falsche Identität und Wohnsitz in Berlin zu verschaffen, die dann noch amtlich bestätigt wird.
Falsche Identität gefällig?

Diese Identitäten und Dokumente werden zur Begehung der verschiedensten Straftaten, die letztendlich der Terrorismusfinanzierung, der Geldwäsche und der organisierten sowie  gewerbsmäßigen Begehung von Betrugsstraftaten wie Kontoeröffnungs-, Überweisungs-  und Krediterlangungsbetrug sowie anderer Betrügereien im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Waren im Internet bis hin zum Sozialleistungsbetrug benutzt.

Zudem bieten diese falschen Dokumente den Tätern Schutz vor Entdeckung und im Fall einer Überprüfung auch ggf. Schutz vor einer Inhaftierung, weil er einen festen Wohnsitz hat und bisher ja mit Straftaten nicht in Erscheinung getreten ist.

„Es ist schon skandalös, wie die Bezirksämter leichtfertig die Überprüfung der vorgelegten Dokumente seit Jahren vernachlässigen“ sagt der Landesvorsitzende Michael Böhl.

Ein letzter Fall belegte, dass sich ein mit 2 internationalen Haftbefehlen gesuchter Mann erfolgreich mit einem gefälschten Ausweis anmelden konnte. Bei einer Prüfung hätte dies sofort erkannt und die Person festgenommen werden können. Dies gelang erst viel später nach umfangreichen Ermittlungen.

Dabei ginge es recht einfach, die Echtheit der Dokumente auf wesentliche Fälschungsmerkmale zu überprüfen, wie z. B. die falsche Schreibweise der Geburtsorte (hier war es Helsenki) oder das nachträgliche Aufmalen eines Schnurrbartes auf dem Lichtbild. Das LKA hat den Bezirksämtern angeboten, die Mitarbeiter für die Erkennung von falschen Dokumenten zu schulen und durch die Bundesdruckerei wurden Geräte ähnlich wie auf den Flughäfen angeboten, die Fälschungsmerkmale erkennen können.

Personal-, Zeit- und Geldmangel wurden bei vielen Bezirksämtern als Ablehnungsgrund der angebotenen Hilfen angeführt. Selbst der dringliche Hinweis der Senatsinnenverwaltung auf die dringend erforderliche verbesserte Überprüfung der vorgelegten Dokumente scheint in den Gängen der Bezirksverwaltung ungehört verhallt zu sein, da weitere Fälle auftauchten.

„Es darf in Zeiten der terroristischen Gefahr und steigenden organisierten Kriminalität nicht sein, dass wir Tätern leichtfertig Tür und Tor zur illegalen Geldbeschaffung öffnen. Derartige Prüfungen sind ohne großen Aufwand möglich und sie sind nötig“ so Böhl weiter.

Der BDK fordert im Rahmen des neuen Bundesmelderechts einheitliche Mindeststandards zur Überprüfung von Dokumenten vor der amtlichen Registrierung im Melderegister!
 
(Rückfragen unter 0151 25 25 8210)

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