Fürsorgepflicht nach traumatischen Erlebnissen
21.03.2008
Düsseldorf, 20.03.2008 - "Die Antwort des Innenministeriums auf die Initiative des BDK-Landesverbandes, Kriminalistinnen und Kriminalisten nach traumatischen Erlebnissen im Rahmen des Dienstes zukünftig mehr Aufmerksamkeit zu widmen, zeigt wenig Verständnis für die besonderen und oftmals heimtückisch wirkenden besonderen Belastungen der Kriminalpolizei. Werden mit den seit langem eingeführten Sportsonderkuren die besonderen Belastungen des Wachdienstes und ihre gesundheitlichen Auswirkungen anerkannt, fehlen derartige Maßnahmen für die Kriminalpolizei.
Offensichtlich werden die somatischen Wirkungen, wie sie beispielsweise sehr oft bei der Bearbeitung von Todesfällen und Sexualstraftaten, aber auch im Opferschutz und bei Kindesmisshandlungen vorkommen, immer noch unterschätzt. Das ist für mich nicht nachvollziehbar", erklärt der Landesvorsitzende Wilfried Albishausen heute in Düsseldorf.
Der BDK-Landesvorsitzende hatte in seinem Schreiben an Innenminister Dr. Wolf eine deutliche Anzahl von Fällen geschildert. In der Antwort des Innenministeriums ist nun nachzulesen, dass die vorhandenen Maßnahmen wie die "medizinisch-psychologische Erstberatung" und die Integration dieses Problems in die Aus- und Fortbildung ausreichen.
Dass dies nicht so ist, wissen wir aus den zahlreichen Rückmeldungen unserer Kolleginnen und Kollegen, zumal man gerade somatischen Erkrankungen aus besonders traumatischen Erlebnissen wenn überhaupt nur sehr schwer vorbeugend entgegen treten kann.
Der BDK rät allen Betroffenen:
- Bei geringsten Anzeichen somatischer Wirkungen, die meist nicht sofort nach einem Ereignis auftreten, einen Facharzt aufzusuchen und über diesen mögliche Kuren zu beantragen
- Das Thema im täglichen Dienst nicht zu tabuisieren, sondern offen damit umzugehen - "Weicheier" gibt es in diesem Zusammenhang nicht
- Damit macht man deutlich, dass kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung kein Spaziergang ist