Flexiblere Arbeitszeiten bei Gleitzeitregelung - Übertragungsmöglichkeiten auf die Rahmendienstzeit der Kripo prüfen

14.01.2014

Bereits im März 2010 haben die Gewerkschaften in einer sogenannten 94er-Vereinbarung nach dem Hamburgischen Personalvertretungsgesetz Regeln aufgestellt, die es ermöglichen, die derzeit gültige Gleitzeit in der allgemeinen Hamburger Verwaltung zu modifizieren. Diese Vereinbarung bildet jedoch nur den Rahmen, der in den einzelnen Behörden und Ämtern vor der Einführung durch Dienstvereinbarungen mit den Personalräten zu konkretisieren ist.
Flexiblere Arbeitszeiten bei Gleitzeitregelung - Übertragungsmöglichkeiten auf die Rahmendienstzeit der Kripo prüfen

Nachdem dieses Thema lange Zeit in der Polizei auf Eis gelegen hat, soll es jetzt wieder prüfend auf den Tisch kommen.

Die in der 94er-Vereinbarung enthaltenen Änderungen zur derzeit gültigen Gleitzeitregelung der allgemeinen Hamburger Verwaltung sind im Wesentlichen:

· Der Arbeitszeitrahmen wird auf ein Zeitfenster von 6.00 bis 20.00 Uhr ausgeweitet.

· Die Kernarbeitszeit bleibt unverändert.

· Sogenannte Funktionszeiten werden eingeführt. Diese umfassen die Kernarbeitszeit und weitere 5 bis 6 festzulegende Stunden.

· Das Zeitkonto wird auf 40 Minus- und 80 Plusstunden erweitert.

· Eine Ansparung bis zu 220 Stunden wird nun im Einvernehmen möglich sein, um bis 5 Wochen ausgleichen zu können

· Die Anzahl der Gleittage und Kernarbeitszeitverletzung wird nicht mehr begrenzt sein.

Einige dieser Inhalte sind bereits in der Gleitzeit der Kriminalpolizei (Rahmendienstzeit) enthalten, andere wären eher eine Verschlechterung.

Wir werden die weitere Diskussion begleiten und prüfen, in welchem Umfang die neuen Regelungen im Sinne einer optimierten Arbeitszeitgestaltung in die für die Kriminalpolizei bestehende Rahmendienstzeit übernommen werden könnte.

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