Forderung des BDK Hessen erfüllt – Erschwerniszulage für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte im Tätigkeitsbereich „Sexueller Missbrauch von Kindern/Kinderpornographie"

21.06.2023

Der BDK Hessen begrüßt die heutige Entscheidung über die Zahlung einer Erschwerniszulage von 300,- € ab 1. Juli 2023 für die Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigte, die im Deliktsbereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder der Kinderpornografie tätig sind, ausdrücklich.
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Der Landesvorsitzende des BDK Hessen, Dirk Peglow, hierzu:

„Ich freue mich sehr, dass die hessische Landesregierung nun endlich unsere beharrlichen Forderungen nach Einführung einer solchen Zulage, umgesetzt hat.

Wir haben diese Zulage bereits 2021 in einem Schreiben an Herrn Staatsminister Beuth artikuliert und in Gesprächen mit Abgeordneten des Hessischen Landtages immer wieder darauf hingewiesen, dass eine solche Zahlung nur einen Teil der täglichen psychischen und physischen Belastungen ausgleichen kann, denen unsere Kollegin-nen und Kollegen bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind.

Ich bedanke mich bei Herrn Beuth dafür, dass er nicht nur für die Umsetzung unserer Forderung in Höhe von 150,- € gesorgt, sondern diese auch noch auf 300,- € verdoppelt hat.

Ich begrüße ausdrücklich, dass diese Zulage auch unsere Tarifbeschäftigten erhalten, die in gleicher Weise, wie die dort eingesetzten Beamtinnen und Beamten mit diesen schrecklichen Inhalten arbeiten müssen."

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglichen Formen von Gewalt und Missbrauch ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von vielen Akteurinnen und Akteuren auf allen staatlichen und behördlichen Ebenen, in Schulen und Kindergärten aber auch in Vereinen und Verbänden zu bewältigen ist. Wir müssen den Kinderschutz als permanente Herausforderung verstehen, deren Relevanz nicht vom Bekanntwerden neuer Missbrauchsfälle abhängig sein darf.

Diese Aufgabe stellt auch die Ermittlungsbehörden vor enorme Herausforderungen. Die in diesen Bereichen tätigen Beschäftigten haben nicht nur mit einer enormen Verfahrenslast und erheblichen Bedarfen bei den notwendigen Auswerte- und Analysekompetenzen sowie der IT-Forensik zu kämpfen.

Unserer Kolleginnen und Kollegen sind täglich mit den Abgründen dieser Taten und dem unermesslichen Leid der Opfer befasst und setzen ihre ganze Kraft dafür ein, Täter zu überführen und unsere Kinder und Jugendlichen vor diesen furchtbaren Verbrechen zu schützen. Bei dieser Tätigkeit setzen sie sich extremen physischen wie auch psychischen Belastungen aus und haben einen Anspruch auf die nun beschlossene Zulage."

Pressemeldung des BDK Hessen vom 21.06.2023

Für Rückfragen: Dirk Peglow, Bundesvorsitzender & Landesvorsitzender Hessen, Tel. 0171 3441846

Nachstehend Beiträge auf der Website des BDK Hessen zur Forderung der Zulage für Sachbearbeiterinnen und -sachberabeiter im Bereich Kinderpornographie gegenüber der Politik:

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https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/treffen-mit-staatssekretaer-stefan-sauer-im-hessischen-ministerium-des-inneren-und-fuer-sport

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https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/bdk-hessen-trifft-praesidenten-des-hessischen-landeskriminalamts

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https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/mitgliederbereich/bdk-hessen-fordert-erschwerniszulage-fuer-sachbearbeiter-innen-in-der-auswertung-von-kinderpornografie-und-sexuellem-missbrauch-antwort-von-minister-beuth-unzureichend