Freie Fahrt für die Kripo in Zügen?

12.01.2024

BDK LV Berlin begrüßt diesbezügliche Überlegungen
Stau

Zahlreiche Meldungen belegen, dass Polizeikräfte in Zivil in ihrer Freizeit einschreiten und Tathandelnde stellen. Polizeiliche Prävention im Öffentlichen Personenverkehr ist nicht nur durch offen erkennbare uniformierte Präsenz erreichbar. Vielmehr gehört es zum kriminologischen Grundwissen, dass zu den Tatgelegenheitsstrukturen auch das Entdeckungsrisiko gehört. Tathandelnde sollten sich im Öffentlichen Personenverkehr nicht mehr sicher sein können, dass allein die Abwesenheit von Uniform auch die garantierte Abwesenheit von Polizei bedeutet.

Es ist daher folgerichtig, auch Kriminalbeamten die kostenfreie Nutzung des Öffentlichen Personenverkehrs zu ermöglichen. Der BDK LV Berlin fordert dies für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Berlin seit langem. Das Angebot der kostenfreien Nutzung auch in Zivil würde einige Kolleginnen und Kollegen dazu bewegen vom Auto auf den ÖPNV umzusteigen und dadurch die Sicherheit zu erhöhen.

Im Dezember 2023 hat die Innenministerkonferenz (IMK) den Arbeitskreis II damit beauftragt, die weiteren Schritte zu einer möglichen Implementierung der unentgeltlichen Beförderung von Polizeivollzugsbeamtinnen und - beamten in ziviler Kleidung in Zügen zu veranlassen und ihr bis zur Frühjahrssitzung 2024 über den Sachstand zu berichten.[1] Nach Überzeugung des BDK LV Berlin ist in Hinblick auf die tatsächliche Sicherheit die Erkennbarkeit von im Öffentlichen Personenverkehr anwesenden Polizeibeamten nicht entscheidend. Die Nutzung sollte daher auch für Nicht-Dienstkleidungsträger kostenfrei gestellt werden. 

Der geschäftsführende Landesvorstand

Berlin, 10. Januar 2024

[1] https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2023-12-08-06/beschluesse.pdf (Seite 47)

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