Freier ÖPNV für den öffentlichen Dienst in Berlin – damit auch für die Kripo

19.06.2019

Seit Jahren ist es ein Anliegen des BDK, dass auch Kriminalbeamtinnen und -beamte kostenfrei den ÖPNV nutzen können. Bislang war dies Kolleginnen und Kollegen in Uniform vorbehalten, da die Verkehrsbetriebe den Nutzen anwesender Sicherheitskräfte allein an deren Erkennbarkeit fest machte.
Freier ÖPNV für den öffentlichen Dienst in Berlin – damit auch für die Kripo

Hierzu gab es über die Jahre wiederholt Gespräche auch im politischen Raum, die jedoch zu keinem für den BDK befriedigenden Ergebnis führten.

Spätestens seit Beginn der Arbeit der rot-rot-grünen Koalition wurden Überlegungen laut, ob ein kostenfreier ÖPNV für alle Berlinerinnen und Berliner ein gangbares, weil auch ökologisches Modell sein könnte. Diese Perspektive unterstützt der BDK aus grundsätzlichen Erwägungen jenseits
der Kriminalpolitik. Spätestens mit dem Landesdelegiertentag 2018, der sich für eine Herabstufung der Beförderungserschleichung zu einer Ordnungswidrigkeit aussprach, wäre ein freier ÖPNV für alle auch aus diesem Blickwinkel zu begrüßen und würde im Gegenzug sowohl personell als auch strukturell zu Kosteneinsparungen bei Polizei und Justiz führen.

Als ersten Schritt hatten wir in diversen Gesprächen im politischen Raum nun gefordert, ein Landes-Ticket nach hessischem Vorbild zu finanzieren und damit den Landesbeschäftigten den kostenfreien ÖPNV zu ermöglichen. Dies war im Übrigen auch Gegenstand unseres Forderungskatalogs zu den Tarifverhandlungen Anfang dieses Jahres.

Nunmehr hat Finanzsenator Kollatz in einer Pressemitteilung vom 18. Juni die Eckpunkte für den Haushaltsentwurf 2020/2021 veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem: „Ebenfalls enthalten ist die Vorsorge für die Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket als Landes-Ticket für die Landesbeschäftigten in Höhe von 38 bzw. 233 Mio. Euro.“

Der BDK begrüßt dieses Vorhaben und setzt nun darauf, dass das Parlament als Herrin der Finanzen dem Senat in diesem Punkt folgt.

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