Freifahrtregelung, Leistungsprämie, Ballungsraumzulage

04.08.2019

Ein Blick in andere Bundesländer lohnt sich oft. Dort geht, was in Baden-Württemberg häufig nicht gehen soll. Ein Kommentar des Landesvorsitzenden Steffen Mayer und ein Blick in die Bundeshauptstadt Berlin.
Freifahrtregelung, Leistungsprämie, Ballungsraumzulage

1. Freifahrtregelung

Das Portal Öffentlicher Dienst News berichtete im Juli 2019, dass Berlin dem Land Hessen folgt und für die Tarifbeschäftigten und die Beamtenschaft eine Freifahrtregelung im ÖPNV schafft. Das hat der Senat für den Doppelhaushalt 2020/2021 jetzt beschlossen.

Wie ist der Stand in BW? Die uniformierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten können Züge und Nahverkehr in BW nutzen. Eine Lösung für die Kripo ist in Arbeit - und das schon ganz schön lange... Nicht umfasst sind jedoch andere Beamtinnen und Beamte sowie unsere Tarifbeschäftigten. Ich frage mich manchmal, warum das bei uns nur unter dem Aspekt der Sicherheit im öffentlichen Raum gehen soll und Länder wie Hessen und Berlin beschließen das auch im Sinne der ökologischen Verantwortung für alle ihre Beschäftigten.

2. Ballungsraumzulage

Der Berliner Doppelhaushalt umfast auch eine Ballungsraumzulage für Berlin in Höhe von 150 Euro pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter. Beachtlich!

Wie ist der Stand in BW? Es ist schon eine Weile her, dass wir dieses Thema mit politisch Verantwortlichen diskutiert haben. Schnell wurde abgewunken, weil man dann jemand anderem etwas wegnehmen müsste (im ländlichen Bereich oder vielleicht Sachmittel oder insgesamt an der Stellschraube Polizeihaushalt??), muss ja alles kostenneutral gestaltet werden. Die nächste Frage war, nur Stuttgart oder auch Freiburg, Mannheim, Karlsruhe, Heilbronn... - muss man dort leben oder arbeiten oder beides? Offensichtlich so kompliziert, dass man sich in der Politik gleich auf Abwinken verständigt hat. Na, in Berlin geht es, herzlichen Glückwunsch.

Quelle für 1. und 2.: https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlichen-dienst-berlin-kostenloser-oepnv-fuer-angestellte-und-beamte/

3. Leistungsprämien

Ende August nun eine weitere gute Nachricht für die Polizei. 5 Millionen Euro sollen an bis zu 2.500 Kolleginnen und Kollegen ausgeschüttet werden. Damit sollen sehr gute Leistungen honoriert und Anreize geschaffen werden.

Und was ist mit BW? Wir haben dieses Thema in unserer letzten Legislaturperiode bearbeitet und hier die Antwort erhalten, die auch heute noch der Sachstand ist: Die gesetzliche Möglichkeit ist in BW geschaffen worden (nach Aufgabe der Vorweggewährung der Stufe für die Beamtenschaft). Das  Innenressort hat sich allerdings entscheiden, davon nicht Gebrauch zu machen. Ein vernünftiger Grund liegt uns hierzu nicht vor. Vielleicht setzt sich hier der schwäbische Grundsatz des Lobens durch: Ned gschompfa isch g`lobt g`nug - also ich übersetze mal: Nicht schimpfen ist loben genug. Und das Sprichwort thematisiert die Frage nach einer monetären Belohnung für gute Leistungen ja gar nicht. Vielleicht das Vorbild?

In einer bundesweiten BDK-Abfrage zu diesem Thema, die von Berlin initiiert wurde, zeigt sich, dass hier nicht nur in BW Luft nach oben ist.

Quelle zu 3.: https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/5851313-958092-nun-doch-leistungspraemie-fuer-berliner-.html

 

Also, wir haben hier in BW überhaupt nichts gegen den best practice-Ansatz! Nur zu!